Zu aktuellen Meldungen, nach denen sich Union und SPD darauf verständigt haben, die „Störerhaftung“ endlich abschaffen und die Providerprivilegierung, wie es ursprünglich das Telemediengesetz vorsah, auf alle Anbieter ausdehnen zu  wollen, habe ich heute begrüßt – und gleichzeitig angemahnt, das netzpolitische Kompetenzgerangel innerhalb der Großen Koalition endlich aufzulösen.

Wir begrüßen, dass die Union ihre jahrelange Blockade in Sachen Störerhaftung nun offenbar endlich beendet hat. Es war mehr als überfällig, ein Konstrukt zu beseitigen, das in der Vergangenheit zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die Anbieter und Nutzer von Funknetzen geführt hat.

Die von der Bundesregierung bislang vorgelegten Gesetzesentwürfe zur Reform des Telemediengesetzes (TMG) gingen vollends an digitalpolitischen Realitäten vorbei. Sie hätten Rechtunsicherheit weiter befördert und dazu geführt, dass es letztendlich weniger statt mehr offener Netze gäbe. Sie stellten zudem eine Bedrohung für die engagierte Freifunkgemeinde dar. Durch die geplanten Haftungsverschärfungen wären Anbieter zu Hilfssheriffs gemacht worden.

Vertreter der Großen Koalition hatten medial immer wieder umfangreiche Änderungen angekündigt – doch bis heute keine einzige Initiative hierzu vorgelegt. Zuletzt hatten sich selbst die beteiligten Ministerien von ihrer eigenen Vorlage distanziert. Offenbar hat erst ein Machtwort der Kanzlerin nun zu einem lange überfälligen Umdenken in den Reihen der Union geführt. Die Große Koalition hätte sich ein jahrelanges, hochpeinliches Gezänk sparen können: Ein Gesetzesentwurf der Opposition, der die Abschaffung der Störerhaftung zum Ziel hat, liegt seit Anfang der Legislaturperiode im Bundestag vor.

Der Streit um die Störerhaftung hat insgesamt noch einmal verdeutlicht: Das anhaltende, netzpolitische Kompetenzgerangel innerhalb der Großen Koalition lähmt weiterhin jedweden digitalpolitischen Fortschritt. Angesichts einer Fülle weiterhin unbearbeiteter netzpolitischer Großbaustellen brauchen wir endlich eine klare Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung.

Nur auf diesem Weg kann der voranschreitende digitale Wandel unserer Gesellschaft in angemessener Weise gesetzgeberisch begleitet werden. Hierauf hatte die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bereits vor Jahren hingewiesen. Ihre – interfraktionell verabschiedeten – Handlungsempfehlung lässt die Bundesregierugn bis heute sträflich liegen.

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer vielfältigen Initiativen der letzten Jahre zur Störerhaftung

UPDATE: Nun, rund 17 Stunden vor Beginn der parlamentarischen Beratungen in den Fachausschüssen des Bundestages haben uns die Änderungsanträge der Großen Koalition erreicht, die wir an dieser Stelle für alle Interessierten hier einstellen. Wir freuen uns auf Eure Bewertungen der vorliegenden Initiativen:

Änderungsantrag zu TMG § 10
Änderungsantrag zu TMG § 8
Entschließungsantrag zur Providerhaftung

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