Der Innenausschuss wird am Montag, den Montag, dem 7. Februar 2011, von 15.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von De-Mail und zur Änderung weiterer Vorschriften durchführen.
An diesem Donnerstag debattiert der hessische Landtag über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Hierzu liegen insgesamt drei Anträge von Grünen, Linke und SPD vor. Auch vor dem Hintergrund, dass das Land Hessen im Jahr 2011 den Vorsitz der Innenministerkonferenz (IMK) innehat, ist die Positionierung des Landesparlaments von großer Bedeutung.
Die Medien haben die jüngsten Ereignisse in Tunesien und jetzt auch in Ägypten wahlweise zur Twitter- oder Facebook Revolution erklärt. Auch wenn Revolutionen immer noch von Menschen und nicht von Internettools gemacht werden, so zeigt sich eins: Die dezentralen Informationsmöglichkeiten spielen eine immer größere Rolle in politischen Abläufen. Höchste Zeit, dass wir für ihren Schutz eintreten.
Der Erkenntnis geschuldet, dass die Netzpolitik „bis heute ein weitgehend weißer Fleck in der Parteienlandschaft“ ist und die CSU „schon immer an der Spitze des technischen Fortschritts“ stand, veranstaltet „die einzig wahre Netzpartei“ heute ihren lang erwarteten netzpolitischen Kongresses mit dem Titel „In Freiheit und Fairness“ (hashtag: #meininternet). Besonderes „Schmankerl“ der Veranstaltung dürfte der mit Spannung erwartete Vortrag des Vorsitzenden der CSU, Horst Seehofer, mit dem Titel „Mein Internet“ werden. Der „Kongress“ kann per Livestream verfolgt werden.
Jede und Jeder blamiert sich, so wie er kann. Die Koalitionsmehrheit hat heute gezeigt, dass Union und FDP allenfalls Politik 1.0 können. Sie dementiert auch indirekt damit die Initiative des Bundespräsidenten mit seinen „Bürgerforen“. Wo es echte Beteiligung interessierter BürgerInnen geben soll, kneift sie und erfindet Probleme. Bei der Einsetzung der Internet-Enquete beschloss der Bundestag (Drucksache 17/950):
Datenschutz und Bürgerrechte sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 wurde die damalige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Dies war ein großer Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung, mit der wir gemeinsam in Karlsruhe geklagt haben.
Alle Fraktionen des Bundestages waren sich bisher darin einig, dass angesichts der neuen Möglichkeiten verbesserter Bürgerbeteiligung durch das Netz, die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ der geeignete Ort wäre, innovative Wege auszuprobieren, um sie dann eventuell später auf das gesamte Parlament übertragen zu können. Nun hat schwarz-gelb dem Vorhaben in der IuK-Kommission des Bundestages die rote Karte gezeigt.
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