Während die Opposition seit langem vor den Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage warnt, mehren sich nun auch die kritischen Stimmen aus den Reihen der Koalition. Es ist erstaunlich, dass erst jetzt die Bedenken an einem Gesetz geäußert werden, das bereits seit sechs Monaten vorliegt und für massive Kritik auch von namhaften Wissenschaftler gesorgt hat. Die Bundesregierung hat sich beim Leistungsschutzrecht vollkommen verannt. Tabea und Konstantin haben die aktuellen Entwicklungen zum Anlass genommen und die Bundesregierung heute noch einmal dazu aufgefordert, endlich Abstand von dem höchst umstrittenen Projekt zu nehmen.
Heute debattierte der Bundestag in erster Lesung über die Initiative der SPD „Projekt Zukunft - Deutschland 2020 - Ein Paket für die Kreativwirtschaft“ (pdf) und einen von den Regierungskoalitionen vorgelegten Antrag mit dem Titel „Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft weiter erhöhen - Initiative der Bundesregierung verstetigen und ausbauen“ (pdf). Für die Grünen haben Tabea und Konstantin gesprochen. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Am gestrigen Donnerstag stand unter dem Tagesordnungspunkt 20 die zweite und dritte Lesung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur “Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG)” (Drs-Nr. 17/9219 pdf und 17/12396 pdf) auf der Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestags. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Am gestrigen Donnerstag stand unter dem Tagesordnungspunkt 31 die erste Lesung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur "Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften " (Drs-Nr. 17/11473 pdf) auf der Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestags. Hinter dem doch etwas sperrigen Namen verbirgt sich das sogenannte "E-Government-Gesetz". An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Öffentliche Aufträge dürfen nur an „gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben“ werden (§ 97 Abs. 4 GWB). Doch ob Bewerber diese Voraussetzungen erfüllen, wissen die Vergabestellen allenfalls, wenn unmittelbar in ihrer Region die Unternehmen schon einmal korrupt oder anders kriminell aufgefallen waren. Am Montag, dem 25.2.2013, veranstaltet der Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung (pdf) zu unserem Gesetzentwurf , durch den ein bundeszentrales „Korruptionsregister“ über unzuverlässige Unternehmen eingerichtet werden soll. Die Anhörung ist öffentlich. Die Anhörung findet zwischen 14:00 und 16:00 Uhr in Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestags statt.
Gerade hat Konstantin die Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage zum Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und den Konsequenzen für die Frage der Videoüberwachung erhalten. Bundesinnenminister Friedrich nutzte das Wochenende, um uns mit der Veröffentlichung zuvorzukommen, seine Interpretation der Dinge darzulegen und seine Forderung nach einem Ausbau der Videoüberwachung zu wiederholen. Über die konkrete Umsetzung sei man, wer hätte das gedacht, mal wieder im Gespräch mit der Bahn. Die Antworten auf unsere Anfrage sind überwiegend ausweichend, soweit das überhaupt möglich war. Die Bundesregierung ist ersichtlich nicht interessiert, mehr Licht und Transparenz in die Praxis des grundrechtsbeschränkenden Einsatzes von Videoüberwachungen bei der DB AG zu bringen. Wir werden insgesamt mit einer weiteren Anfrage im Detail nachsetzen und Widersprüche benennen.