Am gestrigenDonnerstag stand unter dem Tagesordnungspunkt 31 die erste Lesung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur „Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften “ (Drs-Nr. 17/11473 pdf) auf der Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestags. Hinter dem doch etwas sperrien Namen verbirgt sich das seit langem angekündigte und mit Spannung erwartete „E-Government-Gesetz“. An dieser Stelle dokumentieren wir meine Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kommentare und Rückmeldungen freue ich mich.

Protokoll-Rede Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen)

Donnerstag, 21.02.2013, TOP 20: DrS 17/ 9219; E-Government-Gesetz

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,

eine Bundesregierung, die in diesen IT-revolutionären Zeiten so storchbeinig und langsam wie bei govdata voranschreitet, hat ein Problem. Zu Recht sind die Freunde von Open Data sauer, dass die vormals als opendata geplante Plattform nur govdata heißt. Und verständlicherweise ärgern sie sich, dass die eingestellten Daten nicht beliebig verwendbar sein werden, weil kein allgemeines Lizensierungssystem geschaffen wurde. Meine These lautet, der Namenswechsel bei diesem wichtigen Open Government-Projekt ist nicht zufällig, sondern klares Zeichen für die Gesamthaltung der Bundesregierung in diesem Politikfeld. Sie markiert damit, insoweit durchaus offen, ihre Prioritäten. Ihr geht es eben um die schlichte Effektivierung von Abläufen, wo es uns um eine neue Verwaltungskultur und die Geltung der Grundrechte geht. Und deshalb liegt uns heute auch kein Entwurf für ein Open-Government-Gesetz vor, sondern ein E-Government-Gesetz.

Doch nirgendwo scheinen Anspruch, durchaus auch legitime Erwartungen der Akteure und die Wirklichkeit weiter auseinander zu laufen als beim E-Government des Bundes. Viel Zeit ist verstrichen, doch die Bundesverwaltung scheint elektronisch weiter ihrer Zeit hinterherzuhinken. Das ergibt selbst der flüchtige Vergleich mit anderen europäischen Staaten. Doch wollen wir es uns mit einer solch kritischen Einschätzung nicht zu leicht machen. Die Umstellung der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen stellt ein Riesenprojekt dar. Akzeptanzprobleme bei der Verwaltung, hierarchiegeprägte Selbstwahrnehmungen, wenig ressortübergreifendes Verständnis, mangelnde Übung und Bereitschaft zur Kooperation und viele andere Faktoren wirken zusammen. Und natürlich hängt die zögerliche Entwicklung auch mit den Abstimmungserfordernissen der föderalen Struktur zusammen. Die Bundesratsstellungnahme hat eine deutlich kritische Stellung bezogen. Schon die Anforderung einer Harmonisierung der E-Justice-Initiative des Bundesrates mit dem heute vorgelegten Entwurf dürfte erhebliche Probleme bereiten. Die Zukunft des uns heute vorgelegten Gesetzentwurfs kann deshalb als durchaus unsicher bezeichnet werden, sollte die Bundesregierung sich nicht noch ganz erheblich bewegen.

Um deshalb eines vorneweg klarzustellen: über die Notwendigkeit der Transformation unserer Verwaltungen in das 21. Jahrhundert der Informations- und Kommunikationstechnologien kann es keinen Streit geben. Nur eine entsprechend modernisierte Bürokratie wird zukünftig genau so effektiv in der Lage sein, ihren gemeinwohlbezogenen Aufgaben nachzukommen. Doch sollte ebenfalls die Suggestion vermieden werden, die Technologie ziehe alles weitere schon von selbst nach sich. Eine entsprechende digitale Verwaltungskultur benötigt weitere, oft zeitaufwändige Schritte. Die betroffenen Beschäftigten müssen mitgenommen werden. Ein gutes Beispiel hierfür stellen die Informationsfreiheitsgesetze dar, die weiterhin auf zum Teil erhebliche Widerstände aus den Verwaltungen selbst stoßen.

Aus grüner Sicht bedeutet E-Government nicht mehr und nicht weniger als eine mit technischen Mitteln unterstützte Weiterentwicklung des Staates und der Verwaltung hin zu mehr Offenheit und Transparenz, aber auch und zugleich hin zu mehr Datenschutz und Datensicherheit. Wir wollen Open Government! Und zwar ohne die Schaffung neuer Hindernisse oder gar Nachteile. Barrierefreiheit und das Multikanalprinzip zugunsten derjenigen, die nicht online gehen wollen oder können sind deshalb für uns selbstverständlich. Doch es geht nicht nur um den Umgang mit Daten und Informationen. Die Informationstechnologie zeigt Möglichkeiten der Partizipation, der Beteiligung von Bürgern auf, mit denen nicht nur die Akzeptanz, sondern auch die inhaltliche Richtigkeit von Entscheidungsprozessen verbessert und tragfähig gemacht werden kann.

Und schließlich: Die Anforderungen an die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger haben sich grundlegend verändert. Hier besteht eine Chance für die Verwaltung, ihr staubiges Image abzulegen und Bürgerfreundlichkeit lebendig werden zu lassen. Zugleich geht es um ernstzunehmende Verbesserungen, Einsparung von öffentlichen Geldern, aber auch von Lebenszeit – statt des Wartens auf Godot in grauen, verrauchten Amtsstuben die Hoffnung auf rasche Abwicklung über das Internet. Wer in der Wirtschaft wesentliche Abläufe, Vertragsabschlüsse und laufende Kommunikationen nahezu vollständig und abschließend online bewältigen kann, erwartet zu Recht vergleichbare Standards von seiner Verwaltung. Doch kostet das nicht nur viel Geld, sondern es müssen komplexe Rahmenbedingungen der bestehenden Verwaltung, nicht zuletzt der wichtige rechtsstaatliche Rahmen entsprechend angepasst und umgestellt werden. Und zwar so, dass die Modernisierung nicht auf Kosten und zu Lasten der Rechte der Bürger geht.

Erlauben Sie mir konkret zum vorgelegten Gesetzentwurf und aus der langen Reihe der damit aufgeworfenen Probleme einige für uns Grüne zentrale Probleme herauszugreifen. Im Kern geht es um gesetzliche Vorgaben zur Ermöglichung eines Zugangs zur öffentlichen Verwaltung. Ganz konkret sind nach dem Multi-Kanal-Prinzip mehrere Zugänge gleichzeitig zu eröffnen, aber auch die Übermittlung von Dokumenten muss ermöglicht werden, DE-Mail-Dienste sind anzubieten und die Nutzung des neuen Personalausweises und seiner Funktionalitäten sind zu akzeptieren. Die Behörden haben über sich im Web zu informieren, die in Verwaltungsverfahren zu erbringenden Nachweise müssen auch elektronisch erbracht werden können und für die Bundesverwaltung wird die elektronische  Aktenführung dem Grundsatz nach zum Standard. All das ist zu begrüßen, bringt für die Bürgerinnen und Bürger  Erleichterungen und bedeutet einen wichtigen ersten Schritt.

In seinem Anwendungsbereich eher weit gehalten, wird nicht nur die Bundesverwaltung erfasst, sondern auch Behörden der Länder, soweit diese Bundesrecht als eigene Angelegenheit oder im Auftrag des Bundes ausführen. Hier wird es schwierig: Es erscheint durchaus offen, in welchem Verhältnis kollidierende Länderbestimmungen, etwa das in Schleswig-Holstein bestehende E-Government-Gesetz, zum heute vorgelegten Entwurf stehen.

Wie bereits betont, teilen wir das Grundanliegen des Entwurfs. Wir respektieren und anerkennen die außerordentlich aufwändigen Vorarbeiten für dieses Großvorhaben. Im Gegensatz zur Bundesregierung bezweifeln wir allerdings, dass der Entwurf sich durch einen ganzheitlichen Ansatz auszeichnet. Vielmehr kommen zentrale Ziele des legislativen Umgangs mit E-Government, darunter der Datenschutz, aber auch Open Data, open source und Informationsfreiheit im Gesetz selbst zu kurz. Hier wurde die Chance vertan, die engen Verbindungen und Überschneidungen der Themen im E-Government aufzuzeigen und mit einem integrativen Ansatz ein brügerfreundliches Gesetz zu schreiben. Stattdessen scheint die Bundesregierung peinlich genau den Eindruck zu meiden, diese Themen hätten im engeren Sinne etwas miteinander zu tun. Das zeigt sich schon an den Überschriften. Da heißt es „Akteneinsicht“ statt „Informationsfreiheit“ oder Bereitstellen von Daten statt „Open Data“. Und auch was sich dahinter jeweils verbirgt ist nicht akzeptabel. In der betreffenden Vorschrift zur Akteneinsicht  werden ausschließlich die Wege der Einsichtsgewährung aufgezählt. Da aber im Informationsfreiheitgesetz ein durchaus voraussetzungsloser Anspruch der Bürger statuiert wird, bei dem auch die Wahl der Art des Zugangs freigestellt wird, entsteht hier unnötige Unklarheit. Noch misslicher erscheint die Fassung zum Bereitstellen von Daten in § 12 des Entwurfs: einerseits wird die Maschinenlesbarkeit bei der Bereitstellung von Daten zum Grundsatz erhoben. Andererseits wird gleich eingeschränkt, dass es sich dabei nur um kommerziell interessante Daten handeln dürfe. Nicht geregelt wird, ob überhaupt und in welchem Umfang Daten in öffentlich zugänglichen Daten zur Verfügung zu stellen sind. Überhaupt wird jede Konkretisierung auf den Verordnungsweg verwiesen. Mit der Folge, dass hier die Chance zur Schaffung von einheitlichen Standards auch bei der wichtigen Frage der Lizensierung verpasst wird.

Aus der Sicht des Datenschutzes ist die fehlende Integration von konkretisierenden Bestimmungen nicht nur misslich, sondern ein fachlicher Mangel des Gesetzes. Denn ohne einen hinreichend konkreten bereichsspezifisch ansetzenden Regelungsansatz entsteht allenfalls neue Rechtsunsicherheit, es werden aber nicht die mit aufgeworfenen Probleme gelöst. Eine der drängendsten Fragen dabei lautet etwa, wie es mit der Speicherung und dem elektronischen Austausch von datenschutzrechtlich besonders sensitiven Daten (z.B. Steuer- und Gesundheitsdaten) steht. In keiner Weise wurde die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung und zum Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme reflektiert. Die dort gemachten Vorgaben besonders zur Datensicherheit betreffen eine in die rückkanalfähige Kommunikation voll einsteigende Verwaltung in hohem Maße. Der bislang vorliegende Entwurf trifft jedoch keine differenzierenden Regelungen und ist insoweit unzureichend.

Schließlich erlauben Sie mir noch wenige Worte zu DE-Mail und zum neuen Personalausweis. Wie Sie wissen, bin ich bei diesen IT-Großprojekten nach wie vor skeptisch, ob sie überhaupt jemals die an sie gestellten Hoffnungen erfüllen werden. Und die bislang vorgelegten Zahlen und Entwicklungen stützen meine Bedenken. Viel zu wenige Bürger nutzen die mit dem Personalausweis unnötigerweise verbundenen Funktionalitäten, weil es die Angebote schlicht nicht gibt. Ob die öffentliche Verwaltung es rausreißen kann, man wird sehen. Bei der DE-Mail aber ist die Zukunft noch unsicherer. Denn noch ist das Projekt, und immer noch nicht, richtig losgegangen. Und trotzdem wird DE-Mail in diesem Entwurf zum wichtigen Kanal des Zugangs zu Behörden gemacht. Sie steht damit gleichberechtigt neben der qualifizierten digitalen Signatur, obwohl sie keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten kann. Es kann aber keinen Zweifel geben, dass für bestimmte Verwaltungsverfahren genau dieser Sicherheitsstandard und kein anderer zu fordern ist (Stichwort wieder: sensitive Daten). Bedauerlicherweise kann ich dem Gesetz keine hinreichende Aufmerksamkeit für diese Problematik entnehmen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie es mich vorsichtig so zusammenfassen: die IT-Strategie der Bundesregierung, insbesondere die Trias aus DE-Mail, neuem Personalausweis und nun dem E-Government-Gesetz soll aus Sicht der Bundesregierung mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Doch kein einziges dieser Projekte ist je abgehoben, das ist schon ein wenig potemkinsch. Gleichzeitig verweigert sie weiterhin konsequent diese Sicherheit in Bezug auf den Datenschutz, aber auch im Hinblick auf Vertrauen durch Transparenz. Hier fehlt es ganz offenkundig an einem ganzheitlichen Ansatz, wie es aus der Sache heraus erforderlich wäre. Deshalb kann uns der heute vorgelegte Entwurf nicht überzeugen.

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