Offene Standards und Formate eröffnen in allen Lebensbereichen zahlreiche Chancen und Möglichkeiten für eine gemeinwohlorientierte Gestaltung der Digitalisierung, da sie […]
Offene Daten, die allen leicht und kostenfrei zugänglich sind haben eine enorme Bedeutung für Teilhabe und Innovationskraft in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, vor allem aber auch für eine vertrauenswürdige weil transparente und zugängliche Staatlichkeit in einem demokratischen Gemeinwesen. Im Grundsatz sind sich hier Fachleute und alle Fraktionen im Bundestag seit langem einig. Doch wieder einmal brauchte die Bundesregierung hier erst Jahre, um dann mit einem unentschlossenen Kurzsprung im Frühwahlkampf aufzuwarten.
Der Bundestag hat vor Kurzem den umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der elektronischen Verwaltung mit den marginalen Änderungen der schwarz-gelben Koalition endgültig beschlossen. Leider ohne die von verschiedenen Seiten angemahnten Nachbesserungen, zum Beispiel was die Forderung von Datenschützern und Sicherheitsexperten, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail standardmäßig vorzuschreiben, angeht, zu berücksichtigen. Die datenschutzrechtliche Totalverweigerung der Koalition hat dazu geführt, dass sich die Opposition geschlossen gegen das Vorhaben ausgesprochen hat. Hier Konstantins Rede.
Am gestrigen Donnerstag stand unter dem Tagesordnungspunkt 31 die erste Lesung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur "Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften " (Drs-Nr. 17/11473 pdf) auf der Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestags. Hinter dem doch etwas sperrigen Namen verbirgt sich das sogenannte "E-Government-Gesetz". An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
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