Offene Daten, die allen leicht und kostenfrei zugänglich sind haben eine enorme Bedeutung für Teilhabe und Innovationskraft in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, vor allem aber auch für eine vertrauenswürdige weil transparente und zugängliche Staatlichkeit in einem demokratischen Gemeinwesen. Im Grundsatz sind sich hier Fachleute und alle Fraktionen im Bundestag seit langem einig. Die entsprechende Arbeitsgruppe in der Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode dafür ausführliche Kriterien und Empfehlungen vorgelegt. Selbst die Große Koalition konnte sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu durchringen.
Doch bei keinem anderen netzpolitischen Thema – bis vielleicht auf den unseligen Dauerbrenner Störerhaftung – hat hier die Große Koalition in dieser Wahlperiode so sehr die Chance versäumt, mit einem Transparenzgesetz, die bisherigen Grundlagen der Informationsfreiheitsgesetze aus rot-grüner Regierungszeit, aber auch fortschrittlicher Landesgesetze wie in Hamburg oder NRW entschlossen zusammen- und fortzuführen. Dies haben wir immer wieder angemahnt. Doch aufgrund von Ressortstreitigkeiten und Verwaltungswiderständen scheute hier die Große Koalition eine wirkliche Reform. Denn das wäre bei der nötigen Harmonisierung verschiedener Einzelgesetze sowie einer entsprechenden Unterfütterung mit qualifiziertem Beratungspersonal und einem durchdachten Umsetzungskonzept durchaus kompliziert und aufwendig geworden.
So hat sich die Große Koalition wieder einmal mit einem vor allem wirtschafts- und wahlkampfgetriebenen Kurzsprung begnügt: Während sie in diesen Wochen bürgerrechtlich noch so weitreichende und problematische Sicherheitsgesetze in Serie am liebsten um Mitternacht zu Protokoll durchs Parlament zu peitschen versucht, durften wir heute zu Mittag den Änderungsentwurfs des entsprechenden E-Government-Gesetzes in erster Beratung debattieren (Drs. 18/11614) – der Wahlkampf naht.
Hier könnt Ihr Konstantins Rede anschauen (229. Sitzung, TOP 37):
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