Am 25.2.2013 veranstaltet der Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages eine öffentliche Anhörung. Gegenstand der Beratungen werden die grünen Vorschläge eines verpflichtenden Korruptionsregisters und unser Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz sein. An dieser Stelle macht Konstantin auf die Anhörung aufmerksam und informiert über die geladenen Sachverständigen und die Modalitäten der Anmeldung.
Immer wieder erwecken führende Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung den Eindruck, man unterstütze die demokratisierende Wirkung von sozialen Netzwerken, Twitter und Co und setze sich für die Freiheit des Internets ein. Die Realität ist leider eine andere. Obwohl wir die Bundesregierung seit nunmehr mehreren Jahren dazu auffordern, endlich den Export von Überwachungs- und Zensursoftware an autoritäre und totalitäre Länder stärker zu kontrollieren, um so zu verhindern, dass Despoten deutsche und europäische Technik dazu einsetzen, demokratischen und oppositionellen Protest zu unterbinden und diejenigen, die ihn äußern, zu verfolgen, aufzuspüren, zu inhaftieren, zu foltern oder zu töten, ist die schwarz-gelbe Bundesregierung bis heute nicht tätig geworden. Das muss sich endlich ändern.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung will derzeit das Telekommunikationsgesetz (TKG) verschärfen. Den Strafverfolgungsbehörden sollen weitegehende Befugnisse eingeräumt werden. Der von der Bundesregierung vorglegte Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass Mobilfunkbetreiber Kundendaten nicht mehr nur im Einzelfall bei einer konkreten Gefahr oder einem konkreter Tatverdacht herausgeben müssen, sondern dies zukünftig weitestgehend automatisiert stattfinden soll. Zudem sollen Nutzer durch die Bekanntgabe der Provider, wer sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbirgt, leichter identifiziert werden. In seiner heutigen Protokollrede kritisert Konstantin das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag und lege die Position der Grünen dar.
Gestern fand die Anhörung zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Über die Anhörung und unserere Bemühungen, diese in einen größeren Raum zu verlegen und einen Stream zu realisieren, hatten wir ja bereits ausführlich berichtet. Zur gestrigen Anhörung und der Notwendigkeit weiterer Beratungen des umstrittenen Leistungsschutzrechts haben Tabea und Konstantin heute noch einmal folgendes erklärt.
Mit zwei zentralen Forderungen für die Verbesserung der Situation von Journalisten und Künstlern sowie bei der Frage, wie lange Inhalte von ARD und ZDF online zur Verfügung stehen dürfen, konnten wir uns gestern in der Enquetekommission durchsetzen. Das ist ein großer Erfolg. Auf Empfehlung der Mitglieder der "Projektgruppe Kultur, Medien und Öffentlichkeit" soll die sogenannte Depublikationspflicht aufgehoben werden. Momentan müssen ARD und ZDF viele Sendungen und Filme nach sieben Tagen aus den Mediatheken nehmen.
Heute hat die schwarz-gelbe Koalition nach anhaltenden Protesten an dem völlig verkorksten Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung den Tagesordnungpunkt erneut von den Tagesordnungen des Bundestages abgesetzt. Es ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten, dass der miserable Gesetzentwurf der Regierungskoalition vom Tisch ist. Eigentlich wäre eine neue und arbeitnehmerfreundliche Regelung des Beschäftigtendatenschutzes überfällig und dringend. Offensichtlich überfordern Fragen von Grundrechten und Beschäftigtendaten sowohl die Union als auch die FDP. Die Koalition sollte nun endgültig die Finger vom Beschäftigtendatenschutz lassen. Weitere Gespräche werden kaum nützen.