Öffentliche Aufträge dürfen nur an „gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben“ werden (§ 97 Abs. 4 GWB). Doch ob Bewerber diese Voraussetzungen erfüllen, wissen die Vergabestellen allenfalls, wenn unmittelbar in ihrer Region die Unternehmen schon einmal korrupt oder anders kriminell aufgefallen waren. Am Montag, dem 25.2.2013, veranstaltet der Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung (pdf) zu unserem Gesetzentwurf , durch den ein bundeszentrales „Korruptionsregister“ über unzuverlässige Unternehmen eingerichtet werden soll. Die Anhörung ist öffentlich. Die Anhörung findet zwischen 14:00 und 16:00 Uhr in Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestags statt.
Gestern hat das Bundesverwaltungsgerichtes zur Frage von Auskunftsrechten der Presse gegenüber Bundesbehörden entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Versuch des Bundes, der Presse keine Auskünfte mehr erteilen zu müssen, einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten und es deshalb auf Bundesebene eine Regelungslücke gibt. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich eine Alternative, damit diese Rechtsunsicherheit geklärt wird.
Nachdem vor Kurzem bereits eine Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum geplanten und hoch umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage stattgefunden hat, haben sich die Obleute des Rechtsausschusses heute darauf verständigt, dass weitere Beratungen dringend notwendig sind. Hierfür hatten auch wir Grünen uns eingesetzt. Besonders freuen wir uns, dass es im Rahmen der jetzigen Beratungen gelungen ist, zwei Dinge durchzusetzen, die im Rahmen der Beratungen des Rechtsausschusses – vollkommen zu Recht – für einigen Unmut gesorgt hatten: So ist zu der jetzigen Anhörung, nachdem während des Expertengesprächs des Rechtsausschusses lediglich ein Protagonist der öffentlichen Debatte vertreten war, nunmehr auch ein Vertreter des Unternehmens google geladen. Zudem wird die jetzige Anhörung gestreamt, d.h. alle diejenigen, die eine Teilnahme auch aufgrund der Kurzfristigkeit nicht realisieren können, haben die Möglichkeit, die Anhörung live zu verfolgen.
Der Vorsitzende der Piratenfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Patrick Breyer hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, in dem er mit Hinweis auf den rot-grünen niedersächsischen Koalitionsvertrag vor einer Wiedereinführung der anlasslosen Vorattsdatenspeicherung warnt. Gleichzeitig lobt Patrick Breyer die klaren Formulierungen im schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrag und erklärt diese kurzerhand zum Erfolg der Piraten, die, "die einzigen zuverlässigen Garanten für unsere Bürgerrechte im digitalen Zeitalter" seien.
Der Branchenverband BITKOM hat im Vorfeld seines 22. Politischen Abends am 25. Februar 2013 die Obleute der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ aller fünf im Bundestag vertretenen Fraktionen um eine kurze Bewertung der Arbeit der Kommission gebeten. Konstantins Beitrag dokumentieren wir auch hier noch einmal. Wie immer gilt: Über Eure Kritik und Anregungen freuen wir uns.
Gerade hat Konstantin die Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage zum Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und den Konsequenzen für die Frage der Videoüberwachung erhalten. Bundesinnenminister Friedrich nutzte das Wochenende, um uns mit der Veröffentlichung zuvorzukommen, seine Interpretation der Dinge darzulegen und seine Forderung nach einem Ausbau der Videoüberwachung zu wiederholen. Über die konkrete Umsetzung sei man, wer hätte das gedacht, mal wieder im Gespräch mit der Bahn. Die Antworten auf unsere Anfrage sind überwiegend ausweichend, soweit das überhaupt möglich war. Die Bundesregierung ist ersichtlich nicht interessiert, mehr Licht und Transparenz in die Praxis des grundrechtsbeschränkenden Einsatzes von Videoüberwachungen bei der DB AG zu bringen. Wir werden insgesamt mit einer weiteren Anfrage im Detail nachsetzen und Widersprüche benennen.
Der Kultur- und Medienausschuss beschäftigt sich in dieser Legislaturperiode immer wieder mit der Situation im Journalismus, zum Beispiel über die Zukunft des Qualitätsjournalismus. In dieser losen Reihe ist auch dieses Expertengespräch angesiedelt. Vor allem nach der Nachricht von der Insolvenz der Frankfurter Rundschau hatte der Ausschuss beschlossen, die Zukunft des Printjournalismus genauer zu beleuchten. Am Mittwoch, dem 20.02.2013 von ca. 16:00 – 18:00 Uhr findet im Kultur- und Medien Ausschuss des Bundestages ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Zukunft der Presse“ statt.