Der Vorsitzende der Piratenfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Patrick Breyer hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, in dem er mit Hinweis auf den rot-grünen niedersächsischen Koalitionsvertrag vor einer Wiedereinführung der anlasslosen Vorattsdatenspeicherung warnt. Gleichzeitig lobt Patrick Breyer die klaren Formulierungen im schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrag und erklärt diese kurzerhand zum Erfolg der Piraten, die, „die einzigen zuverlässigen Garanten für unsere Bürgerrechte im digitalen Zeitalter“ seien.

Zu den jüngsten Äußerungen von Patrick Breyer habe ich heute folgendes erklärt: Wir freuen uns, dass der Vorsitzende der Piratenfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag den Formulierungen zur Vorratsdatenspeicherung im schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrag seinen Segen erteilt hat. Der Versuch des für den Bundestag kandidierenden Breyers, sich nun auf bundespolitischer Ebene zu profilieren, ist ebenso durchsichtig wie inhaltlich falsch.

Im Koalitionsvertrag der neuen niedersächsischen Koalition heißt es, dass man sich „auf Europa- und Bundesebene, im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz“, gegen die „derzeit diskutierten Varianten der Vorratsdatenspeicherung“ einsetzen wird. Weiter wird explizit darauf verwiesen, dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um einen „hochproblematischen Eingriff in die Grundrechte“ handle.

Diese Formulierung schließt eindeutig auch den Vorschlag der Bundesjustizministerin ein, bei dem es sich nach einhelliger Meinung aller Experten um eine „Vorratsdatenspeicherung light“ handelt. Hierdurch, und dies ist eine wirkliche Weiterentwicklung der Position der niedersächsischen SPD, wird nicht nur die Tür zu einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von  Telekommunikationsverbindungsdaten eindeutig zugeschlagen, sondern zudem auch zum Ausdruck gebracht, dass man auch Vorratsdatenspeicherungen in anderen  Bereichen, zum Beispiel bei Flugverbindungsdaten, klar ablehnt.

Breyer missinterpretiert die Formulierungen des niedersächsischen Koalitionsvertrags offensichtlich bewusst. Schließlich weiß er auch, dass es nur kurz vor der von ihm erwähnten Passage im Koalitionsvertrag weiter heißt: „Warnhinweismodelle im Internet, flächendeckende Überwachung der Netzkommunikation, Netzsperren oder Internetzugangssperren werden als unwirksame und tief in die Grundrechte eingreifende Symbolpolitik abgelehnt.“

Dass der Vorsitzende der Piratenfraktion im schleswig-holsteinischen Landtags zu guter Letzt auch noch versucht, die Formulierungen im schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrag als seinen ureigenen Verdienst zu verkaufen, setzt der hanebüchenen Argumentation die Krone auf. Patrick Breyer macht Wahlkampf in eigener Sache. Dem Kampf für den Schutz unserer Bürgerrechte tut er absolut keinen Gefallen.

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