Wie eben hier bereits zu lesen war, hat die Bundesregierung heute eine Studie des Max-Planck-Instituts über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten vorgelegt. Die Studie belegt klar: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss wieder abgeschafft werden. Die Analyse des Max-Planck-Instituts bestätigt: Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ist nicht notwendig. Jan fordert die Europäische Kommission daher erneut auf, die Umsetzung der Richtlinie zu stoppen und endlich ein Verfahren einzuleiten, um sie zurückzunehmen.
Ich organisiere erneut ein Privacy Barcamp. Diesmal findet es am 9. und 10. März 2012 direkt auf der CeBIT in […]
Gestern debattierte der Deutsche Bundestag unter TOP 9 der Tagesordnung über die "Digitalisierung des kulturellen Erbes". Hierzu lagen Anträge aller Fraktionen vor. An dieser Stelle dokumentieren wir den Redebeitrag von Konstantin in der gestrigen Debatte m Plenum des Bundestages. Über Rückmeldungen und Kritik freuen wir uns.
Heute ist der europäische Datenschutztag. Gestern wurden die Ergebnisse einer Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht bekannt. Die im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Studie ist eine weitere Ohrfeige für die Vorratsdatenbefürworter. Einmal mehr entlarven die Freiburger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Behauptungen zum vermeintlichen Nutzen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung als leeres Gerede. Die Studie belegt erneut, dass die Einführung einer verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung in Hinblick auf die Effektivität der Strafverfolgung keinen Nutzen bringt.
Was bringt uns die EU überhaupt? Nutzern von Facebook und Google oder Smartphone-Besitzern bringt die Europäische Union eine ganze Menge. Immerhin sind sie es, die bisher kaum geschützt sind gegen Datenklau und den Weiterverkauf intimster Informationen. Jetzt – endlich – will die EU-Kommission das ändern. Jan kommentiert in der heutigen Ausgabe der taz das Datenschutzreform-Paket von EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Jans Kommentar, den Ihr auch auf den Seiten der taz findet, dokumentieren wir hier.
Am 6. Oktober 2011 hat Malte Spitz d T-Mobile Deutschland GmbH erneut auf Grundlage von §34 BDSG gebeten, mir schriftlich Auskunft zu erteilen, welche Daten sie zu meiner Nummer bzw. meinem Mobilfunkanschluss gespeichert haben. Damit hat Malte rund 18 Monate nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, welches die deutsche Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie für nichtig erklärt hatte und die sofortige Löschung aller entsprechend gespeicherten Daten veranlasste, erneut herausfinden wollen, was eigentlich tatsächlich bei dieser Datenspeicherung stattfindet. Über die Ergebnisse der Recherche schreibt Malte hier.