Jan kommentiert in der heutigen Ausgabe der taz das Datenschutzreform-Paket von EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Jans Kommentar, den Ihr auch auf den Seiten der taz findet, dokumentieren wir hier.

Was bringt uns die EU überhaupt? Nutzern von Facebook und Google oder Smartphone-Besitzern bringt die Europäische Union eine ganze Menge. Immerhin sind sie es, die bisher kaum geschützt sind gegen Datenklau und den Weiterverkauf intimster Informationen. Jetzt – endlich – will die EU-Kommission das ändern. Mit den Vorschlägen für eine grundlegende Reform des europäischen Datenschutzrechts soll den VerbraucherInnen und BürgerInnen ein einheitlicher EU-Standard für den effektiven Schutz ihrer Daten an die Hand gegeben werden. Neben besseren Informations- und Kontrollmöglichkeiten für die Einzelnen sieht die Reform auch hohe Geldstrafen für Missbrauch vor, etwa bei Verlust oder Weiterverkauf von NutzerInnendaten. In Anbetracht des Selbstbewusstseins, mit dem globale Datensammler wie Facebook oder Google agieren, ist dies ein überfälliger Schritt. Doch der im Ansatz vernünftige Vorschlag der Kommission könnte an Konzernen und Sicherheitsbehörden scheitern, die ein Interesse an umfassenden Datensammlungen haben.

Gerade die deutsche Politik und insbesondere die Bundesregierung sind daher jetzt gefragt. Leider aber sind die für den privaten Datenschutz zuständige Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und mit ihr die schwarz-gelbe Bundesregierung mit inhaltlichen Forderungen zur Reform bislang kaum aufgefallen, obwohl diese in Brüssel bereits seit zwei Jahren diskutiert wird. Stattdessen profilierte sich Aigner mit einem medienwirksamen Facebook-Austritt, der den deutschen VerbraucherInnen aber wenig half. Auch der für den behördlichen Datenschutz zuständige Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat das von seinem Vorgänger noch in den Vordergrund gestellte Thema Datenschutz vollends ins Abseits verbannt.

Dabei meldet die Bundesregierung im Brüsseler Ministerrat – zumindest kleinlaut am Rande ihrer Enthaltung zu diesen wichtigen Themen – regelmäßig verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verarbeitung von Telekommunikations-, Passagier- und Bankdaten zum Zwecke der Strafverfolgung an. Und auch hierzu schlägt die EU-Kommission jetzt neue Regeln im Rahmen einer Richtlinie für den Polizei- und Justizbereich vor, die den Wildwuchs von Überwachungsmaßnahmen einzugrenzen versucht.

Lobbyhilfe vom US-Wirtschaftsminister

Die neuen Vorschläge der EU-Kommission bringen für BürgerInnen vor allem mehr Transparenz und Kontrolle über ihre Daten. Gerade bei alltäglichen Anwendungen und Dienstleistungen werden immer mehr Informationen gespeichert, deren Löschung und Korrektur in Zukunft deutlich vereinfacht werden soll. Da aber konstruktive Unterstützung aus Ländern wie Deutschland für einen hohen Schutzstandard bislang fehlt, wird der Vorschlag zunehmend verwässert.

Seit Monaten schon laufen Unternehmensverbände Sturm gegen die Vorschläge. Sie verdienen gut an den derzeitigen Lücken und Unzulänglichkeiten im Datenschutz. Gern nehmen sie neuerdings auch die massive Lobbyhilfe des US-amerikanischen Wirtschaftsministeriums in Anspruch, dem der europäische Datenschutz schon länger ein Dorn im Auge ist.

Statt in Brüssel für hohe Standards zu kämpfen, beschränken sich einige deutsche DatenschützerInnen darauf, den Verlust nationaler Souveränität durch die neuen EU-Regeln zu beklagen. Dabei können wir Souveränität über unsere Daten nur durch eine europaweite Garantie gewinnen. Ganz egal, ob es um Konzerne, Unternehmen oder Behörden geht – sie alle tauschen längst umfassend grenzübergreifend Informationen aus oder sind vollends in der Cloud.

Wer glaubt, dass Deutschland seine gewohnten Standards auf eigene Faust halten kann, der hat dies nicht verstanden. Und auch die Kritik des Bundesverfassungsrichters Johannes Masing am mangelnden Grundrechtsschutz auf EU-Ebene kann angesichts der Realität seit dem Vertrag von Lissabon nicht mehr überzeugen. Der Vorschlag der EU-Kommission fußt ja gerade auf den neuen verbindlichen Bestimmungen in Vertrag und Grundrechtecharta.

Datenschutz ist ein Grundrecht

Er ist eine gute Grundlage, um einen effektiven Datenschutzstandard mit einem erheblichen Gewinn an Rechtssicherheit für Unternehmen, Behörden und VerbraucherInnen zu verbinden. Dies sollte gerade den DatenschützerInnen und den VertreterInnen der deutschen Perspektive Anlass sein, sich jetzt für eine Mehrheit im Sinne eines starken EU-Standards einzusetzen. Sonst werden sie im Brüsseler Gesetzgebungsverfahren unter die Räder kommen.

Die 15 Jahre alten Datenschutzbestimmungen in der EU gewährleisten keinen effektiven Schutz personenbezogener Daten. Im EU-Binnenmarkt bestimmt leider Irland – das Land mit dem schwächsten Datenschutzrecht – den Standard. Facebook etwa hat seinen Sitz dorthin verlagert. Es ist also richtig, dass jetzt eine EU-weite Regelung angestrebt wird, die die nationalen Datenschutzgesetze partiell ersetzen wird und eine verpflichtende Zusammenarbeit der Datenschutzbeauftragten vorsieht. Umso mehr kommt es jetzt darauf an, für einen EU-Standard auf hohem Niveau zu kämpfen.

In grundrechtssensiblen Bereichen gehen auch mir die vorgeschlagenen Regelungen noch nicht weit genug. Das EU-Parlament hat bereits deutlich gemacht, dass es ein Zurück hinter den hohen Standard der alten Richtlinie nicht akzeptieren wird. Die Bundesregierung sollte sich deshalb hinter die Pläne von Kommission und Parlament stellen. Gleichzeitig muss sie deutlich machen, dass der Grundrechtsschutz auf EU-Ebene auf hohem Niveau geschieht – auch mit einem Europäischen Gerichtshof, der die Möglichkeiten der Individualbeschwerde stark verbessern muss.

Mit dem Vertrag von Lissabon ist Datenschutz als Grundrecht ein leitendes Prinzip im EU-Recht geworden. Es muss in ganz Europa zur Praxis werden. Nur so können wir unseren hohen Datenschutzstandard auch international durchsetzen und eine Benachteiligung europäischer BürgerInnen und Unternehmen verhindern.

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