Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung erwartet. Die Bewertungen des Urteils gehen durchaus weit auseinander. Aus unserer Sicht hat das Urteil Licht und Schatten. Vor allem wirft es aber zahlreiche neue Fragen auf, zum Beispiel die, wie die rechtlichen Vorgaben des Gerichts konkret umgesetzt werden sollen. Aber auch die Frage, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagiert, ist offen. Das ist das Ergebnis und die Antwort auf eine schriftliche Frage, die Konstantin der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen Störerhaftung nach dem Urteil des EuGH gestellt hat.
Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass die Bundesregierung offenbar von ihrem bisherigen Gesetzentwurf abrücken und nun doch offene Zugänge zu Freifunknetzen zulassen will. Die federführenden Ministerien distanzieren sich von ihrem eigenem Gesetzesentwurf. Trotzdem bestehen aus unserer Sicht erhebliche Zweifel, ob die Fraktionen von CDU/CSU und SPD noch Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vornehmen werden. Den vielfach kritisierten Gesetzentwurf der Bundesregierung haben sie mittlerweile im „Unterausschuss Kommunales“ geparkt. Immer wahrscheinlicher wird, dass man den Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs abwarten wird (EuGH). Absehbar wird also erneut erst eine weitere höchstrichterliche Ohrfeige dafür sorgen, dass eine in allen netzpolitischen Fragestellungen völlig konfus agierende Bundesregierung umsteuert und letztendlich eine Regelung vorlegt, die den seit Jahren vorliegenden Vorschlägen der Opposition entspricht.
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