Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass die Bundesregierung offenbar von ihrem bisherigen Gesetzentwurf abrücken und nun doch offene Zugänge zu Freifunknetzen zulassen will. Der Zeitung stützt ihre Vermutung auf mehrere Vermerke aus Bundesministerien. Aus denen ergebe sich, dass sich neben den SPD-geführten Ministerien für Justiz und Wirtschaft, auch das CDU-geführte Ministerium für Inneres „gegen jede Art von Zugangsbarriere für Wlan-Netze“ ausspricht. Die BMI-Juristen bezeichneten es demnach sogar als fraglich, ob „eine gesetzliche Auflage zum Schutz des Zugangs zum Wlan“ überhaupt zulässig sei. Hier stellt sich die Frage, warum den Juristen von gleich drei Bundesministerien eigentlich erst heute, Monate nach Vorlage eines Gesetzes, auffällt, dass es hier zu Problemen kommen könnte bzw. warum diese Fragen nicht im Zuge der Erarbeitung des Entwurfs bereits geprüft wurden? Dies ist nur dadurch zu erklären, dass erst die Stellungnahme des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Juristen auf diese Problematik gestoßen hat.
Durch die Vermerke und das offensichtlich bewusste Durchstechen dieser an die Presse distanzieren sich die Ministerien nun von ihrem eigenem Gesetzesentwurf, der eben sehr weitreichende Sicherungsmechanismen vorsieht. Diese späte Erkenntnis erstaunt zunächst. Gleichzeitig ist sie nur konsequent: Der nach Jahren der Untätigkeit vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (pdf) der Bundesregierung hat bislang von allen Seiten massive Kritik erfahren, nicht nur vom EuGH. Unsere Position zu dem Entwurf haben wir immer wieder verdeutlicht. Hier die Rede, die ich zum vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur ersten Lesung gehalten habe. Doch nicht nur die Opposition, sondern auch die Sachverständigen haben im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung kein gutes Haar an der Initiative gelassen. Hier eine Zusammenfassung auf heiseonline. Auch der Bundesrat hat kürzlich noch einmal eine weitreichende Absage an das Konstrukt der Störerhaftung angemahnt. Trotz alledem bestehen aus unserer Sicht erhebliche Zweifel, ob die Fraktionen von CDU/CSU und SPD noch vor dem im Mai zu erwartenden Richterspruch des EuGH tatsächlich Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vornehmen werden. So optimistisch wie die Kollegen der SZ, die titelten, dass die Bundesregierung nun offenbar ihren Widerstand gegen freie WLAN-Netze aufgebe, sind wir also nicht – zumindest noch nicht.
Wie geht es parlamentarisch nun weiter in Sachen Störerhaftung?
Über Die Störerhaftung diskutieren wir seit Jahren. Seit Monaten ist das weitere Vorgehen der Großen Koalition in Sachen Störerhaftung völlig unklar. Hier hatten wir zuletzt ausführlich über die Unwägbarkeiten bezüglich des weiteren parlamentarischen Vorgehens der GroKo gebloggt. Vor einigen Wochen war der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion bereits von dem vorliegenden Entwurf durch die Vorlage eines mehrseitigen Positionspapiers (pdf) abgerückt – ohne dass dies hierdurch jedoch irgendwelche Auswirkungen auf den weiteren Gesetzgebungsprozess ergeben haben. Bis heute liegt, obwohl immer wieder von den Netzpolitiker der GroKo angekündigt, kein einziger Änderungsantrag der regierungsstellenden Fraktionen vor, so dass weiterhin die Vorlage der Bundesregierung alleiniger Gegenstand der parlamentarischen Beratungen ist.
Den vielfach kritisierten Gesetzentwurf der Bundesregierung hat die Große Koalition mittlerweile im „Unterausschuss Kommunales“ geparkt. In den Vorhabensplanungen der Bundesregierung genannte Termine für die 2./3. Lesung hat man immer wieder verstreichen lassen. Eine für diesen Donnerstag anberaumte Sitzung hat man offenbar ebenfalls gerade wieder abgesagt. Immer wahrscheinlicher wird, dass man den Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs abwarten wird (EuGH). Absehbar wird also erneut erst eine weitere höchstrichterliche Ohrfeige dafür sorgen, dass eine in allen netzpolitischen Fragestellungen völlig konfus agierende Bundesregierung umsteuert und letztendlich eine Regelung vorlegt, die den seit Jahren vorliegenden Vorschlägen der Opposition entspricht. Das zeigt erneut, dass die Große Koalition selbst mit den kleinsten netzpolitischen Herausforderungen maßlos überfordert ist. Für all die anderen netzpolitischen Großbaustellen, die seit Jahren der Bearbeitung durch die Bundesregierung harren, kann einem da nur Angst und Bange werden.
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