Im Plenum des Bundestags wurde gestern Abend, unter dem Radar der öffentlichen Aufmerksamkeit, auf Antrag der Fraktion Die Linke erneut über die Netzneutralität diskutiert. Ziel der von der Fraktion Die Linke vorgelegten Initiative „Netzneutralität im Rahmen der Vorgaben der EU-Verordnung gesetzlich absichern“ (pdf) ist es, dass die vor kurzem vorgelegte EU-Verordnung zur Netzneutralität durch ein nationales Gesetz konkretisiert wird.

Bislang ist vorgesehen, dass die nationalen Regulierungsbehörden in einem sogenannten „soft law Verfahren“ Vorschläge erarbeiten, wie die in der Verordnung gefassten Spielräume regulatorisch konkret ausgestaltet werden sollen. Hierzu führt die in Deutschland zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) derzeit Workshops durch. Die Verordnung tritt bereits Ende des Monats in Kraft. Die nationalen Regulierungsbehörden haben noch bis zum 30. August Gelegenheit, ihre Vorschläge über den Zusammenschluss der EU-Regulierungsbehörden (BEREC) einzuspeisen.

An dieser Stelle dokumentieren wir meine gestrige Rede. Eine gute Zusammenfassung der gesamten Debatte findet sich nebenan bei netzpolitik.org.

Tags

Comments are closed

Archive