Die Regelung der Abgeordnetenbestechung im § 108e StGB (Strafgesetzbuch) entspricht nicht den internationalen Anforderungen, die in einer UN-Konvention gegen Korruption, die bislang knapp 160 Staaten ratifiziert haben, formuliert werden. Indem Deutschland die internationalen Vorgaben der Konvention seit Jahren nicht erfüllt, wird die Bundesrepublik ihrer Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht und stellt ein schlechtes Beispiel für die internationale Gemeinschaft dar. Dabei hat sich die Bundesrepublik Deutschland immer wieder zur Umsetzung und Anwendung der internationalen Vorgaben bekannt – allein geschehen ist wenig. Dennoch wurde bislang - trotz Vorlage verschiedenen Initiativen unterschiedlicher Fraktionen des Bundestages - kein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet. Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über einen SPD-Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung (Drucksache 17/8613) debattiert. Im April 2010 hatte die Linke und im Mai 2011 wir Grünen bereits Vorschläge zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordneten vorgelegt. An dieser Stelle dokumentieren wir die Rede die Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, heute im Plenum gehalten hat.
Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates verlangen Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption. Dazu gehört es auch die Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Die geltende Regelung im deutschen Strafgesetzbuch wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Dadurch wird die Bekämpfung der Korruption geschwächt und das Ansehen Deutschlands in der Welt beschädigt. An diesem Donnerstag ca. zwischen 17.00 und 17:40 Uhr debattiert das Plenum des Bundestages auf Antrag der Grünen über das Thema.
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