Die Regelung der Abgeordnetenbestechung im § 108e StGB (Strafgesetzbuch) entspricht nicht den internationalen Anforderungen, die in einer UN-Konvention gegen Korruption, die bislang knapp 160 Staaten ratifiziert haben, formuliert werden. Indem Deutschland die internationalen Vorgaben der Konvention seit Jahren nicht erfüllt, wird die Bundesrepublik ihrer Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht und stellt ein schlechtes Beispiel für die internationale Gemeinschaft dar.

Dabei hat sich die Bundesrepublik Deutschland immer wieder zur Umsetzung und Anwendung der internationalen Vorgaben bekannt – allein geschehen ist wenig. Im Schlussdokument des G8 Gipfels von 2007, das unter deutscher Federführung entstand, formulierte man noch:

„Wir sind uns unserer Führungsrolle bewusst, wenn es darum geht, bei der Bekämpfung von Korruption beispielgebend zu sein und ergreifen abgestimmte Maßnahmen, um unseren Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gerecht zu werden.“

Dennoch wurde bislang – trotz Vorlage verschiedenen Initiativen unterschiedlicher Fraktionen des Bundestages – kein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet.

Bundestagspräsident Lammert (CDU) hatte Anfang des Jahres angemahnt, die Abgeordneten dürften sich nicht länger um eine Regelung drücken. Er hatte allen Fraktionen des Deutschen Bundestages empfohlen, sich endlich um eine Lösung zu bemühen. Im Oktober 2011 hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, Staatssekretär Stadler, erklärt, die Bundesregierung sehe die Notwendigkeit einer Anpassung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung; allerdings habe sich bislang kein Einvernehmen mit den Fraktionen des Deutschen Bundestags abgezeichnet.

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über einen SPD-Gesetzentwurf
zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung
(Drucksache 17/8613) debattiert. Im April 2010 hatte die Linke und im Mai 2011 wir Grünen nochmals Vorschläge zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordneten vorgelegt. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hatte die Regierungsfraktionen ím Vorfeld der heutigen Debatte aufgerufen, über ihren Schatten zu springen und gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen endlich eine Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung auf den Weg zu bringen. An dieser Stelle dokumentieren wir die Rede die Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, heute im Plenum gehalten hat.

 

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