Gestern berichtete netzpolitik.org über einen von der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte erstellten Bericht über Privatsphäre im digitalen Zeitalter, den die Generalversammlung im Dezember 2013 verabschiedet und die britische NGO Privacy International nun analysiert und kommentiert hat. Die NGO kommt zu dem Schluss, dass der im Dezember 2013 verabschiedete Bericht ein Wendepunkt in der internationalen Debatte über das Recht auf Privatsphäre darstellen könnte. Der Bericht, der von der Generalversammlung in Auftrag gegeben wurde, basiert inhaltlich wesentlich auf dem letzten Staatenbericht des UN-Menschenrechtsausschusses vom März 2014. Als Grüne Bundestagsfraktion begrüßen wir die Berichte der Vereinten Nationen ausdrücklich und sehen uns einmal mehr in unserer Rechtsauffassung bestätigt.
Der schon vorher in Grundzügen bekannte Bericht des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Peter Schaar, bezüglich des Einsatzes staatlicher Überwachungssoftware, der eigentlich als Verschlusssache nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken sollte, ist vor wenigen Tagen geleakt worden. Der als Verschlusssache eingestufte Schaar-Bericht offenbart weitere massive Mängel der eingesetzten Spionage-Technik und des Umgangs mit ihr. Insgesamt wurden durch die Analyse Schaars mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Die Debatte um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes entsprechender Programme dürfte damit noch lange nicht abreißen. Im Gegenteil: Es steht zu befürchten, dass die Analyse des Quellcodes des Programms weitere Fragen aufwirft.
Nach den Berichten, dass der Chaos Computer Club einen "Bundestrojaner" mit umfangreichen Ausspähfunktionen geknackt hat, fordern die GRÜNEN lückenlose Aufklärung und ein Einsatzverbot der staatlichen Spionagesoftware. Hier dokumentieren wir noch einmal die Pressemitteilung von Claudia Roth, Bundesvorsitzende, Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand und Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion.
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