Nach den Berichten, dass der Chaos Computer Club einen „Staatstrojaner“ mit umfangreichen Ausspähfunktionen geknackt hat, fordern die GRÜNEN lückenlose Aufklärung und ein Einsatzverbot der staatlichen Spionagesoftware.
Hier dokumentieren wir noch einmal die Pressemitteilung von Claudia Roth, Bundesvorsitzende, Malte als Mitglied im Bundesvorstand und Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion:
„Sind die vom Chaos Computer Club aufgedeckten umfassenden Möglichkeiten und auch Funktionsdefizite staatlicher Überwachungssoftware zutreffend, ist dies im höchsten Maße alarmierend. Offenkundig wurden vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Grenzen massiv verletzt.
Wir werden uns für eine möglichst umgehende und umfassende Aufklärung der Vorwürfe einsetzen und werden beantragen, dass die Verantwortlichen von Innenministerium und BKA im Innenausschuss des Bundestages schnellstmöglich angehört werden und erklären, in welchem Umfang die Sichherheitsbehörden in Deutschland bereits vergleichbare Überwachungssoftware verwenden.
Der Einsatz der fraglichen Software muss sofort gestoppt werden. Es ist weder aus politischer noch verfassungsrechtlicher Sicht hinnehmbar, dass das heimliche Auspähen von Computern unter der Hand schrittweise ausgeweitet wird. Das Ausspionieren aller Vorgänge auf einem privaten Computer, das offenkundig nicht nur den Sicherheitsbehörden sondern auch Dritten möglich ist, bedeutet einen massiven Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Privat- und Intimsphäre. Diese erhebliche Verletzung verfassungrechtlicher Grundsätze muss Konsequenzen haben.
Ein erster Schritt hierzu muss das Ende der heimlichen Online-Durchsuchung in Bund und Ländern sein. Die Auswüchse der technischen Überwachung müssen zurückgedrängt werden, Bürgerrechte gehören gestärkt und nicht schrittweise durch die tägliche Praxis abgebaut.
Ein großes Danke an den Chaos Computer Club für seine umfassende Aufarbeitung.“
Hier geht´s zum Bericht des Chaos Computer Clubs
(Edit: Wir hatten im ersten Satz „Bundestrojaner“ geschrieben und dies jetzt in die vom CCC genutzte Formulierung „Staatstrojaner“ geändert.)
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