In einer aktuellen Kleinen Anfrage haben wir die Bundestagsfraktion nach den weiterhin zahlreichen offenen Fragen bei den Ermittlungen zum sogenannten „Oktoberfest-Attentat“ von 1980 befragt. Die Antworten der Bundesregierung halten Konstantin und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, für mehr als unbefriedigend. Die Bundesregierung muss angesichts zahlreicher offener Fragen und Ungereimtheiten, aber auch vor dem Hintergrund neuer Ermittlungsergebnisse, die Wiederaufnahme der Ermittlungen forcieren.
Zur gestrigen Aussage Sigmar Gabriels während der Plenardebatte zur Digitalen Agenda der Großen Koalition, Google nicht zerschlagen zu wollen, und den Antworten auf eine von Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der grünen Bundestagsfraktion, mir und weiteren Kollegen an die Bundesregierung gerichtete Kleine Anfrage zur Marktmacht global agierender IT-Unternehmen (pdf) habe ich heute noch einmal gemeinsam mit Katharina Stellung genommen.
Die Aufklärung zum Überwachungs- und Geheimdienstskandal schreitet voran. Immer deutlicher wird die Verstrickung deutscher Stellen, insbesondere des Bundesnachrichtendienstes (BND). Das haben gerade erst wieder neue Medienberichte über das Abhörprogramm EIKONAL gezeigt. Im Rahmen des Programms arbeiteten deutsche und amerikanische Dienste über Jahre eng zusammen und tauschten Daten aus – auch die von deutschen StaatsbürgerInnen beziehungsweise Menschen aus Deutschland. Als grüne Bundestagsfraktion werden wir uns auch weiterhin für eine unverzügliche und vollständige Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe im Überwachung- und Geheimdienstskandal einsetzen. Gegen die Sabotage der parlamentarischen Aufklärung durch die schwarz-rote Bundesregierung werden wir auch weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen – und notfalls erneut vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
Bereits im Vorfeld der Vorlage der Digitalen Agenda der Bundesregierung wurde spekuliert (Link Ulf), ob die Bundesregierung die Störerhaftung nur für kommerzielle Anbieter von WLANs abschaffen will. Nach ziemlich wirren Aussagen der „drei federführenden Minister“ während der Vorstellung der Digitalen Agenda in der Bundespressekonferenz habe ich noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt. Und in der Tat sieht es so aus, als würde die Bundesregierung, trotz zahlreicher anderslautender Absichtserklärungen, die Störerhaftung tatsächlich nur für kommerzielle, nicht aber für private Anbieter abschaffen wollen. Offiziell ist die Meinungsbildung jedoch noch nicht abgeschlossen. Doch schon heute ist klar: Nur durch Änderungen der MdBs von Union und SPD besteht noch eine realistische Chance, die Vorlage der Bundesregierung im Bundestag noch dahingehend zu verbessern, die Störerhaftung auch für Private abzuschaffen.
Wir erleben den größten Überwachungs- und Geheimdienstskandal aller Zeiten, der direkt an die Wurzeln des Rechtsstaates geht. Als grüne Bundestagsfraktion haben wir bereits mehrere Anträge hierzu im Bundestag vorgelegt, in denen wir auch immer einen verbesserten Schutz von Whistleblowern forderten. Einen solchen hat auch die Bundesregierung vor langem versprochen, geschehen ist hingegen nichts - das zeigen die Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Fragen von Konstantin.
Der Justizminister spricht mit doppelter Zunge: Den Verlegern versprach er das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verschärfen. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage klingt das ganz anders. Die Bundesregierung spricht nur noch von einer Evaluation. Und noch dazu von einer „ergebnisoffenen“. Und diese Evaluation will die Bundesregierung erst umsetzen, wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen“. Es ist also völlig offen, wann dieser Tag gekommen sein wird. Offenbar wollte sich Minister Maas bei den Verlegern nur beliebt machen und seine Ankündigungen sind nicht viel mehr als heiße Luft.
Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich seit mehreren Jahren sehr intensiv mit der Netzneutralität. Das Thema war immer wieder Gegenstand von intensiven parlamentarischen Beratungen. Am Montag, dem 2. Juni 2014, findet im Rahmen der nächsten Sitzung des Ausschusses „Digitale Agenda“ ein öffentliches Fachgespräch statt. Hier findet Ihr alles Wissenswerte zum Fachgespräch, zu dem Ihr Euch nach wie vor anmelden könnt. An dieser Stelle dokumentieren wir den Fragenkatalog, der von allen Fraktionen gemeinsam erarbeitet wurde und im Vorfeld der Anhörung an die geladenen Expertinnen und Experten zur Beantwortung übersandt wurde. Hier findet Ihr einen aktuellen Beitrag von mir zur Frage des weiteren Vorgehens der schwarz-roten Bundesregierung in Sachen Netzneutralität.