In leider viel zu vielen Betrieben bespitzeln Arbeitgeber ihre Beschäftigten, was das Zeug hält. Wie dringend ein klar verständliches und die wichtigsten Probleme des Beschäftigtendatenschutzes adressierendes Gesetz für diesen Bereich wäre, zeigt dieser Tage der Fall von ALDI-Süd. Experten sind sich einig, dass Fälle in diesem Bereich nur die Spitze des Eisbergs sein dürften. Lange Zeit war unklar, ob der von der Bundesregierung seit langem angekündigte Entwurf eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz noch kommt. Nun will die Bundesregierung diesen in Kürze offenbar doch noch vorlegen. Als Grüne haben wir vor langem einen eigenen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Hinsichtlich des Entwurfs der Regierungskoalitionen sagen wir klar: Weitere Absenkungen des Schutzniveaus sind mit uns Grünen nicht zu machen!
Die Notwendigkeit von Verbesserungen beim Beschäftigtendatenschutz wird schon lange diskutiert. Auch wenn wir Grünen die Bereitschaft des Bundesinnenministeriums, sich diesem Themenfeld endlich zuzuwenden grundsätzlich positiv bewertet haben, sind die von der schwarz-gelben Bundesregierung bislang vorgelegten Entwürfe leider alles andere als der Weisheit letzter Schluss. Auch aus diesem Grund haben wir Bündnisgrünen uns dazu entschlossen, einen eigenen, sehr ausführlichen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen und diesen vor Einreichung online diskutieren zu lassen. Gestern debattierte der Bundestag nun auf Antrag der SPD erneut über den Beschäftigtendatenschutz. An dieser Stelle dokumentiere ich meine gestrige Protokollrede und freue mich über Kritik und Anregungen.
Die Anwälte der Opfer der Telekom-Bespitzelungsaffäre haben heute ihren Abschlussbericht vorgestellt. In ihm wird eine unzulängliche Aufklärung der Vorfälle durch die Justiz kritisiert. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte sei weder vollständig aufgeklärt noch "strafrechtlich angemessen gewürdigt" worden, erklärten die Anwälte. Sie forderten zugleich einen besseren rechtlichen Schutz der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben. Die Bundesregierung muss nun endlich aus dem Tiefschlaf aufwachen und die Beschäftigten endlich effektiv vor Überwachung und Ausspionierung zu schützen.
Die Notwendigkeit der Einführung von bereichsspezifischen Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz wird schon lange diskutiert. Die 2009 von der Großen Koalition geschaffene Regelung des § 32 BDSG zum Arbeitnehmerdatenschutz gilt jedoch allgemein als Fehlschlag, weil sie lediglich zusätzliche Probleme aufgeworfen hat, anstatt die bestehenden zu lösen.
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