Kaum ein Thema wird derzeit so intensiv und kontrovers diskutiert wie ein möglicher Ausschluss von Huawei als Anbieter von der […]
Heute hat das Europäische Parlament das neuverhandelte Fluggastdatenabkommens der EU mit Australien angenommen. Die heute abgesegnete Speicherung der Fluggastdaten aller nach Australien einreisenden EU-Bürger für fünfeinhalb Jahre ist und bleibt unverhältnismäßig. Mehrfach haben Verfassungsgerichte von EU-Staaten sowie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die anlasslose Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für grundrechtswidrig erklärt. Auch das damit praktizierte 'Profiling' ist als Fortentwicklung der Rasterfahndung unvereinbar mit der Unschuldsvermutung. Wir haben das Abkommen daher als Grüne Fraktion abgelehnt und werden auch weiterhin gerichtliche Schritte prüfen, um dieser grundrechtswidrigen Praxis einen Riegel vorzuschieben. Dass auch Liberale und Sozialdemokraten das neue Abkommen mit Australien zur Vorratsdatenspeicherung und Rasterung der Daten völlig unverdächtiger Fluggäste angenommen haben, ist eine herbe Enttäuschung und ein Rückschlag für den Ruf des Europäischen Parlamentes als verlässliche Instanz zum Schutz der Bürgerrechte.
Heute hat der Innenministerrat der EU in Brüssel das neu verhandelte Passagierdatenabkommen der EU mit Australien angenommen. Das neue Abkommen zur Weitergabe von PNR-Fluggastdaten von EU-Bürgern an Australien verstößt gegen das europäische Datenschutzrecht und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien in Europa. Mehrfach haben Verfassungsgerichte von EU-Staaten sowie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg die anlasslose Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für grundrechtswidrig erklärt.
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