Heute  hat das Europäische Parlament das neuverhandelte Fluggastdatenabkommens der EU mit Australien angenommen.

Die heute abgesegnete Speicherung der Fluggastdaten aller nach Australien einreisenden EU-Bürger für fünfeinhalb Jahre ist und bleibt unverhältnismäßig. Mehrfach haben Verfassungsgerichte von EU-Staaten sowie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die anlasslose Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für grundrechtswidrig erklärt. Auch das damit praktizierte ‚Profiling‘ ist als Fortentwicklung der Rasterfahndung unvereinbar mit der Unschuldsvermutung. Hier werden Personen und ihr Verhalten ins Blaue hinein mit Verdachtsprofilen abgeglichen. Wir haben das Abkommen daher als Grüne Fraktion abgelehnt und werden auch weiterhin gerichtliche Schritte prüfen, um dieser grundrechtswidrigen Praxis einen Riegel vorzuschieben.

Dass auch Liberale und Sozialdemokraten das neue Abkommen mit Australien zur Vorratsdatenspeicherung und Rasterung der Daten völlig unverdächtiger Fluggäste angenommen haben, ist eine herbe Enttäuschung und ein Rückschlag für den Ruf des Europäischen Parlamentes als verlässliche Instanz zum Schutz der Bürgerrechte. Nach jahrelangem Streit mit Rat und Kommission hat die Mehrheit der Abgeordneten offenbar den Maßstab verloren. Inhaltlich gibt es praktisch keine Verbesserungen gegenüber dem alten, vom Parlament wiederholt kritisierten Abkommenstext. Für künftige Maßnahmen zur Fluggastdatenspeicherung muss dringend gerichtlich geklärt werden, ob sie überhaupt mit dem geltenden EU-Recht und der Charta der Grundrechte vereinbar sind.

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