Die neue „Cybersicherheitsstrategie“ der Bundesregierung zeigt wohin die Reise nach dem Willen von CDU/CSU und SPD gehen soll: Statt endlich grundsätzliche Weichenstellungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit, zum Schutz digitaler Infrastrukturen und privater Kommunikation vorzunehmen, werden Verfassungsprinzipien offen in Frage gestellt und unübersichtliche Zuständigkeiten weiter zerfasert. Statt dem BMI unterstellte, zerfaserte Zuständigkeiten brauchen wir endlich die Stärkung unabhängiger Strukturen zur tatsächlichen Effektivierung der IT-Sicherheit. Nur durch diese Unabhängigkeit ist verlorengegangenes Vertrauen langfristig wieder herzustellen. Bestehende unabhängige Strukturen müssen zwingend ausgebaut und das BSI endlich unabhängig gestellt werden. Statt neuer Behörden zum Knacken von Verschlüssellungstechnologien brauchen wir durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen in allen IT-Großprojekten und eine Ausweitung der Haftung. Auch brauchen wir ein Verbot des Aufkaufs von Sicherheitslücken durch staatliche Stellen, eine Abkehr vom System der Massenüberwachung und einen effektiven Schutz digitaler Infrastrukturen.
Die Bundesregierung befindet sich derzeit, drei Jahre nach den ersten Enthüllungen von Edward Snowden, endgültig im Überwachungsrausch. Gestern verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf, der den Bundesnachrichtendienst (BND) sehr weitreichende Befugnisse zubilligt. Während die parlamentarische Kontrolle bewusst umgangen werden soll, soll die Massenüberwachung an der Glasfaser und ein „Abhören unter Freunden“ explizit ermöglicht werden. Verfassungsrechtlich sind die Maßnahmen zumindest hoch umstritten. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, die er im Zuge der abschließenden 2. und 3. Lesung des „Anti-Terror-Pakets“ am vergangenen Freitag im Bundestag gehalten hat. In ihr hat Konstantin versucht, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Vorhaben aufzuzeigen. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Vor drei Jahren erschütterten von Edward Snowden geleakte NSA-Akten die Welt. Deutlich wurde im Zuge der Aufklärung durch das Parlament, dass der Bundesnachrichtendienst sehr weitgehend und ohne ausreichende Rechtsgrundlage mit der NSA und anderen Diensten kooperiert. Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschluss und der Vorlage eines BND-Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung habe ich heute gemeinsam mit Hans-Christian Ströbele das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert. Statt die notwendigen, wiederholt angemahnten rechtsstaatlichen Konsequenzen zu ziehen und die Massenüberwachung sowie die Verletzungen von EU-Grundrechtecharta und Grundrechten zu stoppen, sollen die hoch umstrittenen BND-Praktiken nun legalisiert werden. Mit der Erfindung eines neuen „Unabhängigen Gremiums“ aus Bundesrichtern und Bundesanwälten dokumentiert die Bundesregierung ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Bundestag und der parlamentarischen Kontrolle.
Die Große Koalition legt derzeit eine offen verfassungswidrige Initiative nach der anderen vor. Neben der für heute geplanten Verabschiedung eines neuen Anti-Terror-Pakets, der endgültigen Legitimierung von geheimdienstlicher Massenüberwachung durch die Vorlage eines neuen BND-Gesetzes und flankierenden Vorstößen zur Umgehung parlamentarischer Kontrolle erreicht uns nun ein vierter, massiv grundrechtsgefährdender Vorstoß. Die Pläne zur Einrichtung einer neuen Bundesbehörde zur Umgehung von Kryptographie zeigen die Ambivalenz der schwarz-roten Bundesregierung im Bereich der IT-Sicherheit: Statt digitale Infrastrukturen und private Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen effektiv zu schützen, soll der Staat zum Hacker verschlüsselter Kommunikation werden.
Heute hat die Opposition geschlossen die öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ unter Protest verlassen, nachdem deutlich geworden war, dass die Koalitionsfraktion das parlamentarische Verfahren missbraucht, um eine sachbezogen als auch kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf zu verunmöglichen. Insgesamt haben wir kein Verständnis für das Vorgehen der Großen Koalition – dies insbesondere nicht angesichts der verfassungsrechtlich heiklen Fragen, die es zu klären gilt. CDU/CSU und SPD riskieren auf diesem Weg eine weitere Niederlage vor höchsten Gerichten. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln in dieser Kernfrage der Rechtsstaatlichkeit streiten und notfalls die Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht beklagen.
Vor drei Jahren veröffentlichte Edward Snowden Unterlagen, die der Welt Einblick in ein ungeahntes, massives, in weiten Teilen rechtswidriges, internationales Überwachungssystem gewährten. Die Folge dieser Veröffentlichungen waren ein massiver Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft in die Integrität digitaler Kommunikationsinfrastruktur und in die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Seit nunmehr rund zwei Jahren klärt der Bundestag mit einem Untersuchungsausschuss in dieser Sache auf. Öffentlich versprach die Regierung eine umfassende Aufklärung, rechtsstaatliche Konsequenzen und Einhegungen der Dienste sowie eine verbesserte Kontrolle durch Kanzleramt und Parlament. Nun plant die Große Koalition offenbar, die verfassungswidrigen Praktiken im Nachhinein zu legalisieren und ganze Bereiche geheimdienstlicher Tätigkeit der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln in dieser Kernfrage der Rechtsstaatlichkeit für eine freie digitale Gesellschaft streiten und notfalls die Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht beklagen.
Heute hat das Bundeskabinetts ein neues Anti-Terror-Paket verabschiedet. Bezüglich des Zeitpunkts der Vorlage des Pakets, aber auch, was dessen konkrete Vorgaben angeht, habe ich das Vorgehen der Bundesregierung, gemeinsam mit meiner Kollegin Irene Mihalic, Sprecherin für Innenpolitik, kritisiert. Das neue Terrorpaket vermengt unterschiedlichste und tief in Grundrechte eingreifende Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden, die keineswegs auf Anti-Terror beschränkt sind. Eine derart weitreichende Änderung unserer Sicherheitsarchitektur verdient eine seriöse und sorgfältige Behandlung im Parlament. Dafür, dass diese auch stattfindet, werden wir sorgen.
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