Heute hat die Opposition geschlossen die öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ unter Protest verlassen, nachdem deutlich geworden war, dass die Koalitionsfraktion das parlamentarische Verfahren missbraucht, um eine sachbezogen als auch kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf zu verunmöglichen. An dem Vorgehen der Großen Koalition habe ich heute gemeinsam mit Irene Mihalic, grüne Obfrau im Innenausschuss, deutliche Kritik geübt. Für uns inakzeptabel sind v.a. drei Vorgänge:

1) Die von CDU/CSU und SPD benannten drei Sachverständigen sind gegenüber der Bundesregierung weisungsgebunden. Sie sind darüber hinaus dem Bundesinnenminister zugeordnet und haben an der Entstehung des zu diskutierenden Gesetzentwurfs teilweise mitgewirkt. Eine Unabhängigkeit der Sachverständigen ist somit nicht gegeben. Diese sieht §70 der Geschäftsordnung des Bundestages aber vor. Ein konkreter sachlicher Grund, der die Benennung von Bundesbediensteten ausnahmsweise rechtfertigen würde, ist nicht erkennbar und wurde nicht genannt. 2) Infolge der Beschleunigung des parlamentarischen Verfahrens lag bis eine Stunde vor Beginn der Anhörung nur eine einzige schriftliche Stellungnahme vor. Für das Eilbedürfnis aber wurde, trotz der erheblichen Grundrechtsrelevanz des gesamten Gesetzentwurfs, kein einziger tragbarer Grund vorgetragen. 3) Auch von den Regierungsfraktionen angekündigte Änderungsanträge lagen der Opposition zu Beginn der Anhörung noch nicht vor, wohl aber Vertretern der Sicherheitsbehörden, die diese bereits kommentierten.

Unsere Kritik am Vorgehen der Großen Koalition haben wir bereits im Vorfeld der Anhörung schriftlich an den Ausschussvorsitzenden und die anderen Fraktionen gerichtet. Dies blieb jedoch folgenlos. Dieses beschleunigte Verfahren war nur zu erreichen, indem im Ausschuss über die Anhörung bereits beschlossen wurde, bevor der Gesetzentwurf  überhaupt an den Ausschuss überwiesen worden war. Auch gegen einen solchen Vorratsbeschluss haben wir protestiert.

Insgesamt ist für uns keine Eilbedürftigkeit erkennbar. Die Absicht der Großen Koalition, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu beschließen, rechtfertigt die Eile nicht, da auch in der kommenden Sitzungswoche noch Beratungen möglich sind. Innerhalb von nur zwei Sitzungswochen die 1. Beratung im Plenum, eine Anhörung, die Befassung in den Fachausschüssen und eine abschließende Beratung im Plenum durchzuführen, widerspricht nicht nur parlamentarischen Gepflogenheiten, eine angemessene parlamentarische Beratung ist so nicht möglich. Gerade angesichts der von der Großen Koalition geplanten Maßnahmen und weitreichender Änderungen der Sicherheitsarchitektur mit erheblichen Nachteilen für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ist diese aber dringend nötig.

Insgesamt haben wir kein Verständnis für das Vorgehen der Großen Koalition – dies insbesondere nicht angesichts der verfassungsrechtlich heiklen Fragen, die es zu klären gilt. CDU/CSU und SPD riskieren auf diesem Weg eine weitere Niederlage vor höchsten Gerichten. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln in dieser Kernfrage der Rechtsstaatlichkeit streiten und notfalls die Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht beklagen.

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