Gestern haben wir über die Tagesordnungspunkte der laufenden Sitzungswoche berichtet. Heute haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags unter anderem auch […]
Soeben hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass der massenhaften Speicherung von Telefon-Metadaten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) die Rechtsgrundlage fehlt. Heute ist ein guter Tag für unsere Grundrechte. Vor dieser, in der Sache vollkommen berechtigten, aber für die Arbeit und das Ansehen der Nachrichtendienste verheerenden Entwicklung haben wir die Bundesregierung stets gewarnt.
Drei Jahre lang haben wir versucht, Licht ins Dunkel zu bringen, nun sind wir auf der Zielgeraden: Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des NSA-Skandals und der Verwicklung deutscher Geheimdienste hat seine Arbeit beendet. Gemeinsam mit der Linken haben wir die von Edward Snowden enthüllten massiven Spionagetätigkeiten trotz aller Widerstände intensiv aufgeklärt. Konstantins Resümee über die Ausschussarbeit könnt Ihr hier nachlesen.
Heute hat der Bundesgerichtshof seine eigene Entscheidung revidiert - so kann sich die Große Koalition auf ihre großen Mehrheit im Parlament zurückziehen, um sich in Sachen Aufklärung und Parlamentsrechte ganz klein zu machen: Nämlich die Vernehmung des so wichtigen Whistleblowers Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss zu verhindern. Dabei hatten alle Fraktionen entschieden, diesen Schlüsselzeugen vorzuladen und eigens der Opposition in Zeiten einer so großen Regierungsmehrheit diese so wichtigen Minderheitenrechte im Parlament eingeräumt.
Im August 2016 wurden überraschend Hacking-Programme der NSA-Elitehackgruppe TAO auf der Software-Tauschplattform GitHub300 Megabyte angeboten, mit denen unter anderem das gezielte Hacking von weit verbreiteten kommerziellen Firewalls von Anbietern wie CISCO und Fortinet, sowie von Routern und Betriebssysteme möglich sein soll. Wie im Juni 2016 bekannt geworden ist, plant die Bundesregierung seit geraumer Zeit eine Bundesbehörde zur Umgehung von Kryptographie. Die "Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich", kurz ZITiS, soll den Polizeibehörden und Verfassungsschutzämtern helfen, verschlüsselte Kommunikation zu dechiffrieren. Statt IT-Sicherheit zu gewährleisten und die private Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, soll der Staat also selbst zum Hacker werden. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung wollten Luise Amtsberg, Volker Beck und Konstantin wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den Veröffentlichungen der Hacking-Programme in Hinblick auf das geplante ZITiS zieht. Die Antwort der Bundesregierung könnt ihr hier nachlesen.
Am 18. Januar veranstaltete die Grüne Bundestagsfraktion ein Vorab-Screening des Dokumentarfilms "National Bird", der am 18. Mai 2017 in die Kinos kommt. Der Film beschäftigt sich mit dem völkerrechtlich hoch umstrittenen internationalen Drohnenkrieg. Im Anschluss an den Film haben Hans-Christian Ströbele und Konstantin mit den VölkerrechtlerInnen Andreas Schüller und Maria Scharlau diskutiert. An dieser Stelle dokumentieren wir den Bericht über das Filmscreening und die Diskussion.
Die freie Presse ist eine der unabdingbaren Grundlagen unserer Demokratie. Sie lebt von der Vertraulichkeit der Kommunikation. Unser Rechtsstaat schützt sie deshalb sogar als Berufsgeheimnisträger. Wenn sich bewahrheitet, dass der BND seit 1999 mindestens 50 Telefon- und Faxnummern oder Email-Adressen von Journalisten oder Redaktionen auf der ganzen Welt bespitzelt hat, so wäre dies ein riesengroßer Skandal.
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