Die Große Koalition hat mit ihrem Gesetz zum elektronischen Identitätsnachweis mal wieder ihren orwellschen Gelüsten nachgegeben. Das Gesetz führt die Online-Funktion des Personalausweises für alle verpflichtend ein. Der elektronische Personalausweis auf freiwilliger Ebene war ein Flop - wegen hanebüchener Organisationsprobelem aber eben auch aufgrund massiver Datenschutz-Bedenken. Das Problem des elektronischen Ausweises ist von der Bundesregierung hausgemacht: Es fehlt bis heute schlicht an den dazugehörigen Angeboten. Die bürgerrechtliche Krone im zynischen Sinne setzt die Große Koalition dem ganzen aber nun erst auf: Es ist die sorgfältig auf den hinteren Seiten versteckte Einführung des nunmehr völlig voraussetzungslosen Pass- bzw. Personalausweisphotoabgleichs durch alle Geheimdienste im automatisierten Verfahren - der offene Einstieg in eine bundesweite biometrische Bilddatenbank aller. Und dies, während man derzeit am Bahnhof Südkreuz in Berlin die intelligente Videoüberwachung mit Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen testen.
Seit vielen Jahren gibt es zu wenig grundlegende Informationen und Daten hinsichtlich der Formen der (crossmedialen) Zusammenarbeit und Verflechtungen im Medienbereich. Der letzte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung, der Ende 2008 vorgelegt wurde, bestätigte die bestehenden Informationsdefizite. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag bereits 2009 auf Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung einer Mediendatenbank beschlossen, die – aufbauend auf den Ergebnissen der Medien- und Medienkonzentrationsforschung – belastbare Daten zu den Angebots- und Anbieterstrukturen enthalten soll. Die Mediendatenbank sollte bereits Ende 2011 auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht und für die Allgemeinheit zugänglich sein. Das ist bis heute nicht geschehen. Die Datenbank sollte auf ausdrücklichen Wunsch des Gesetzgebers hin vor allem als Grundlage für medien- und kommunikationspolitische Entscheidungen dienen. Die Bundesregierung hat im Koalitionsausschuss am 4. März 2012 weitreichende medienpolitische Entscheidungen getroffen und wird morgen eine Änderung der Pressefusionskontrolle im Kabinett beschließen. Offensichtlich hat die Bundesregierung dabei die Datenerhebungen aus der Mediendatenbank nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen, sondern beruft sich lediglich auf Schätzungen. Dies kritisieren wir in unserem rot-grünen Antrag und fordern die Bundesregierung auf, die Daten aus den für die Mediendatenbank in Auftrag gegebenen Studien vorzulegen und die Mediendatenbank für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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