Welche Konsequenzen ergeben sich aus der "Landesverrats-Affäre"? Muss der Gesetzgeber JournalistInnen besser schützen? Welche Probleme ergeben sich für die journalistische Arbeit? Mitschnitt des Livestreams von unserem Fachgespräch. Es diskutierten miteinander: Carola Witt (Justiziariat NDR), Dr. Christian Rath (Journalist, Schwerpunkt Rechtspolitik), Gunther Latsch (DER SPIEGEL), Dr. Nikolaos Gazeas (Universität Köln, Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht), Dr. Ulf Buermeyer (Richter am Landgericht Berlin), David Crawford (Senior Reporter CORRECT!V), Tabea Rößner MdB (Sprecherin für Medienpolitik, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion) und Hans-Christian Ströbele MdB (Mitglied im Rechtausschuss, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion).
Heute hat das Bundeskabinett den umstrittenen Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion, und Konstantin haben das Vorgehen der Großen Koalition in dieser Schlüsselfrage der digitalen Bürgerrechtspolitik kritisiert. Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf hat denselben Konstruktionsfehler wie seine Vorgänger: Er verpflichtet zur massenhaften anlasslosen Speicherung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von jeglichem Tatverdacht. Hieran kann auch der durchsichtige Versuch der Umetikettierung nichts ändern.
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