2009 hat der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Bernd Neumann, ein Positionspapier zum Thema „Sicherung des Filmerbes“ vorgelegt. Darin wird u.a. auf die Notwendigkeit eingegangen, eine „Pflichthinterlegung“ für Filme durch eine Änderung im Archivgesetz (als Pflichtregistrierung) effizienter zu machen. Diese Änderung im Archivgesetz hat seitdem auf sich warten lassen. Sie wäre aber notwendig, um überhaupt zu erfassen, welche Filme durch welche Fördermittel wann produziert werden. Bislang sind die Initiativen, die Bestände des deutschen Films zu erfassen und vor allem: zugänglich zu machen, nicht gebündelt und vor allem nicht nachhaltig finanziell gefördert. Eine Langzeitarchivierung etwa von Digitalfilm ist u.a. auch wegen der notwendigen kontinuierlichen Migration der Daten sehr kostspielig. Am morgen Mittwoch findet im Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema "Filmerbe nachhaltig archivieren und zugänglich machen" statt. Die Sitzung wird live gestreamt.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), hat gerade angekündigt, dass die Koalition in Kürze einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Frühwarnsystems bei Urheberrechtsverletzungen im Internet vorlegen wird. Die jüngsten Äußerungen der Union zeigen, dass die Koalition die drängenden Reformvorhaben des Urheberrechts weiter verweigert. Das ist mehr als schade. Denn: Vor dem Hintergrund einer sich durch die Digitalisierung massiv ändernden Wirklichkeit, sind konkrete Vorschläge für die Neugestaltung und den bestmöglichen Ausgleich der Interessen aller im Netz Beteiligter überfällig.