Die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung war schon im Europäischen Parlament hochumstritten. Nun muss sie in den Nationalstaaten umgesetzt werden. Vergangenen Woche haben wir den hierzu vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert. Konstantins Einschätzung und seine Bundestagsrede zu dem Gesetzesentwurf könnt ihr hier nachlesen und anschauen.
Seit 2013 planen die EU und Kanada ein Abkommen zur Fluggastdatenspeicherung, wie sie bereits mit Australien und den USA bestehen. Gestern, am 8. September 2016, hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Paolo Mengozzi, in seiner Einschätzung die massenhafte Speicherung von Fluggastdaten für rechtswidrig erklärt.
Das Europäische Parlament hat soeben beschlossenen den Richtlinienvorschlag für ein EU-Fluggastdatensystem in den Innenausschuss zurückzuweisen. Aus Angst vor der eigenen Courage hat sich die Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament heute selbst ein Armutszeugnis ausgestellt. Bereits mehrfach hatte das Europäische Parlament die anlasslose Speicherung und Analyse von Fluggastdaten kritisiert.
Die vorgeschlagene Komplettüberwachung von Fluggästen in der EU ist unverhältnismäßig und verstößt gegen grundlegende Verfassungsbestimmungen. Der konservative Berichterstatter Timothy Kirkhope hat die Abstimmung immer wieder hinausgezögert, um die Sozialdemokraten zu einer Zustimmung zu dieser generellen Rasterfahndung in der Luft zu bewegen. Die SD-Fraktion muss jetzt entscheiden, ob sie noch auf der Seite von Rechtsstaat und Grundrechten steht ...
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