Am Mittwoch, dem 24. April, entscheidet der Innenausschuss des Europäischen Parlaments über den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission für ein EU-Fluggastdatensystem. Es ist die maßgebliche Entscheidung des Parlaments vor den Verhandlungen mit dem Ministerrat. Dazu habe ich heute folgendes erklärt:
Die vorgeschlagene Komplettüberwachung von Fluggästen in der EU ist unverhältnismäßig und verstößt gegen grundlegende Verfassungsbestimmungen. Der konservative Berichterstatter Timothy Kirkhope hat die Abstimmung immer wieder hinausgezögert, um die Sozialdemokraten zu einer Zustimmung zu dieser generellen Rasterfahndung in der Luft zu bewegen. Die S&D-Fraktion muss jetzt entscheiden, ob sie noch auf der Seite von Rechtsstaat und Grundrechten steht.
Schon eine Stimme der Sozialdemokraten würde dem Vorschlag des konservativen Berichterstatters eine Mehrheit verschaffen. Statt den Austausch bestehender Informationen zu verbessern, wie es im Fall der Bombenattentate von Boston möglich gewesen wäre, gäben die EU-Staaten dann mehrere Millionen Euro für den Generalverdacht gegenüber allen Reisenden aus.
Sollten sich Sozialdemokraten für diese anlasslose Vorratsspeicherung hergeben, würden die Gemeinsamkeiten zwischen ihnen und den Grünen mit einem Schlag zusammenschrumpfen. Hier geht es um die Gretchenfrage der Bürgerrechte.“
Hintergrund: Die Richtlinie über EU-Fluggastdaten sieht vor, automatisch und anlasslos die Buchungsdaten aller Reisenden in die EU, aus der EU in Drittländer und zum Teil auch der Daten von Reisenden innerhalb der EU an eine polizeiliche Datenbank weiterzugeben und bis zu fünf Jahre zu speichern. Diese Vorratsdatenspeicherung wäre ein offener Bruch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil zur Rasterfahndung 2006 und Urteil zur Vorratsdatenspeicherung 2010) sowie der Verfassungsgerichte anderer EU-Staaten und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg.
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