Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Richterinnen und Richter bemängelte unter anderem, dass das Gesetz weder den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, noch den notwendigen Schutz von Berufsgeheimnisträgern gewährleiste. Auch die oftmals fehlende richterliche Kontrolle wurde beanstandet. Darüber hinaus zeigte das Gericht dem Gesetzgeber weiteren Handlungsbedarf beispielsweise in Bezug auf den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten auf. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere dieser Auflagen nicht. Zu dieser Einschätzung gelangten auch die für die heutige Anhörung des Innenausschusses zum BKA-Gesetz geladenen Sachverständigen: Eine klare Mehrheit hielt den Gesetzesentwurf für fragwürdig und übereilt.
Der Ausschuss Digitale Agenda veranstaltet in jedem Halbjahr drei öffentliche Fachgespräche. Das zweite öffentliche Fachgespräch wird am kommenden Mittwoch, den 22. März 2017 zu dem Thema "Künstliche Intelligenz" stattfinden. Fünf Sachverständige werden ab 16 Uhr im Saal E200 des Paul-Löbe-Hauses im Bundestag dieses Thema beleuchten. Wir möchten Euch herzlich einladen, an dem Fachgespräch teilzunehmen! Hier findet ihr alle Infos dazu.
Im Februar hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum BKA-Gesetz debattiert. Wir Grüne kritisieren an dem Entwurf vor allem die Möglichkeit der präventiven Überwachung von "Gefährdern" durch elektronische Fußfesseln und die umfassende Vernetzung von Datensätzen. Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Die Anhörung des Innenausschusses am 22. März wird öffentlich sein und Konstantin möchte Euch herzlich einladen, daran teilzunehmen! Alle weiteren Infos findet ihr hier.
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