Am Donnerstag vergangener Woche debattierte der Bundestag unter TOP 25 im Rahmen seiner 243. Sitzung unter anderem auch über eine Initiative der Fraktion Die Linke zum Thema Verwertungsgesellschaften. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Bereits in der nächsten Öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages wird die Petition zur Aufhebung der Gema-Vermutung beraten werden. Die Petition hat mit über 62.000 Mitzeichnern das für eine Öffentliche Ausschusssitzung nötige Quorum bei Weitem überschritten. Dass die Petition nun so zeitnah nach Ende der Mitzeichnung im Ausschuss beraten wird, freut uns. Die Öffentliche Ausschusssitzung wird am 5. November im Raum 4.900 (Europasaal) des Paul-Löbe-Hauses stattfinden. Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen wollen, können sich beim Sekretariat des Petitionsausschusses anmelden. Wer es nicht zu der Anhörung des Petitionsausschusses schafft, kann die Sitzung live im Stream verfolgen.
Heute finden bundesweit unter dem Slogan “Stoppt die GEMA-Tarifreform 2013" Proteste gegen die anstehenden Tarifreform der GEMA statt. Hierzu haben Claudia Roth und Malte Spitz als Mitglieder des Bundesvorstands von Bündnis 90/Die Grünen sich heute erklärt. Es bleibt dabei: Im Gegensatz zu anderen Parteien, die mit halbgaren Gesetzentwürfen kleinste Schritte versuchen und dabei doch nur bekannte Wege gehen, kämpfen wir Grüne für eine tatsächliche Reform und Modernisierung des Urheberrechts. Wir haben das große Ganze im Blick – und dazu gehört auch eine kritische Auseinandersetzung mit den Verwertungsgesellschaften.
Heute entscheid das Landgericht Hamburg in erster Instanz, dass YouTube sieben von der Gema genannte Musiktitel aus seinem Angebot entfernen muss. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg bringt leider noch immer keine Klärung für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken im Internet. Faktisch wird lediglich der unzufriedenstellende Status quo weiter gefestigt. Als Grüne begrüßen wir, dass es auch zukünftig keine Pflicht zu umfangreichen Vorkontrollen für entsprechende Plattformen gibt. Es ist gut, dass das bewährte Verfahren von ‚Notice and take down‘ weiterhin als Standard gilt. das heutige Urteil hat einmal mehr gezeigt: Wir brauchen endlich eine Reform und Modernisierung des Urheberrechtes, damit ein fairer Interessensausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern ermöglicht wird. Weder darf es sein, dass Nutzer im Netz mit massenhaften Abmahnverfahren kriminalisiert werden, noch darf der Künstler im Regen stehen gelassen werden. Die Bundesregierung ignoriert diese Problematik seit Jahren und schadet somit sowohl den Nutzern als auch den Urhebern. Es ist nun an der Zeit eine konstruktive Debatte zu führen - statt repressive Modelle von Filterung und Sperrung von Internetinhalten als alleinigen Ausweg anzusehen.
Die Content Allianz, bei der unter anderem neben dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der GEMA und der Produzentenallianz auch die […]
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