Am Donnerstag vergangener Woche debattierte der Bundestag unter TOP 25 im Rahmen seiner 243. Sitzung unter anderem auch über eine Initiative (pdf) der Fraktion Die Linke zum Thema Verwertungsgesellschaften. An dieser Stelle dokumentieren wir meine Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freue ich mich.
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,Wir werden heute, wie auch in der kommenden Sitzungswoche und damit zum grande finale dieser Legislaturperiode, noch viele Reden zum Urheberrecht hören, denn die Anträge der Opposition dazu stauen sich. Und das tun sie aus einem guten Grund, meine Damen und Herren! Denn kaum einen Bereich hat diese Bundesregierung sträflicher vernachlässigt als das Urheberrecht.
Sie ignoriert damit, neben ihren eigenen Ankündigungen der Verabschiedung eines dritten Korbes, ihrer BMJ-eigenen Anhörungsrunde von 2010, auch die dringenden Appelle ganz vieler betroffener Gruppen, einschließlich der heterogenen Gruppe der UrheberInnen selbst, die über schwierige und schwierigste Zustände in den unterschiedlichsten Bereichen zu berichten wissen.
Darüber kann auch das jetzt vorgelegte Reförmchen zu den Verwaisten Werken überhaupt nicht hinwegtäuschen. Angefangen beim Abmahnunwesen, über die Verlagsherrlichkeit im Umgang mit Autoren bis hin zum Dauerärgernis GEMA und der Intransparenz der Verwertungsgesellschaften – das Urheberrecht steht im Konflikt und verliert mit jeder neuen Streitrunde an Überzeugungskraft und innerer Bindungswirkung.
Die Stärke des Urheberrechts war und ist seine zentrale Ausgleichsfunktion zwischen den zahlreichen und recht ungleich institutionalisierten Interessen im Markt der Rechteverwertung. Doch die Politik der vergangenen Jahre, oft allein getrieben von internationalen und supranationalen Initiativen zur Stärkung der „Durchsetzbarkeit“ von Urheberrechten, hat den Ausgleich vernachlässigt und eine Unwucht zugunsten der Verwertungsseite verursacht. Es wird deshalb, neben der Sicherstellung der Effektivität des bestehenden Urheberrechtssystems angesichts neuer technischer Entwicklungen, auch Aufgabe einer umfassenderen Reform des Urheberrechts sein, zeitgemäße Gemeinwohlaspekte der Urheberrechtsgesetzgebung herauszuarbeiten und dabei für einen fairen Interessenausgleich aller Beteiligten zu sorgen.
Der Reformbedarf bei den Verwertungsgesellschaften ist bereits seit vielen Jahren bundestagskundig dokumentiert. Geschehen ist auffälligerweise bis heute wenig bis nichts. Besonders ausführliche Vorschläge hatte bereits in 2008 die Enquete Kultur vorgelegt. Doch auch die Enquete Internet und digitale Gesellschaft hat fraktionsübergreifend erheblichen Reformbedarf diagnostiziert. Die dazu vor zwei Jahren durchgeführte Anhörung brachte ein überwältigendes Votum der versammelten ProfessorInnen für eine umfassende Gesetzesreform unter dem Gesichtspunkt der Digitalisierungsfolgen, auch in Bezug auf Aspekte der Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften.
Das Bekenntnis zur allgemeinen Bedeutung und wichtigen Bündelungsfunktion der Verwertungsgesellschaften, dem auch wir Grünen im Grundsatz zustimmen, sollte angesichts der zunehmend heftiger geführten Debatten auch und gerade durch betroffene Mitglieder zumindest einzelner Verwertungsgesellschaften nicht mehr ohne eine erklärende Einschränkung erfolgen: es darf keine Denkverbote hinsichtlich eines Infragestellen des bestehenden gesetzlichen Rahmens für Verwertungsgesellschaften geben, weil sowohl deren treuhänderische Funktionen als auch deren durch den Gesetzgeber selbst zugewiesene Verteilungsaufgaben zu einer ständigen Überprüfung der Gerechtigkeitsmaßstäbe bei den internen Verfahrens-, Entscheidungs- und Verteilungsmechanismen zwingen.
Zutreffend greift der Antrag der Linken eine Reihe der mittlerweile als unstreitig zu bezeichnenden Problempunkte auf: verbesserte Transparenz hinsichtlich der Kriterien für die Verteilung sowie die tatsächliche Verteilung der Einnahmen selbst, Überprüfung der inhaltlichen Kriterien für die Verteilung auf ihre innere Stimmigkeit und Fairness, verbesserte Mitbestimmung, insbesondere bei Verwertungsgesellschaften mit der durchaus komplex zu nennenden und durchaus nachvollziehbar gelegentlich mit dem preußischen Dreiklassenwahlrecht verglichenen Dreiteilung aus ordentlichen, außerordentlichen und berechtigten Mitgliedern sowie eine verbesserte Aufsichtsstruktur.
Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz trifft bei allen diesen Punkten und trotz der bislang vorliegenden Rechtsprechung immer noch allenfalls rudimentär zu bezeichnende Grundregelungen und ist ansonsten von allergrößter Zurückhaltung gegenüber den vereinsrechtlichen oder gesellschaftrechtlichen Strukturen der Verwertungsgesellschaften geprägt. Genau gegen diese Zurückhaltung bestehen zunehmende Bedenken, wenn und soweit der Gesetzgeber in immer mehr Fällen den Verwertungsgesellschaften die Einnahme- und Verteilungsrolle zuweist. Die damit wachsende treuhänderische Verantwortung der Verwertungsgesellschaften muss auch Konsequenzen für die internen Strukturen nach sich ziehen.
Ein zusätzliches Argument ist die weiter sich ausdifferenzierenden Interessen von Urhebern und Verwertungsgesellschaften angesichts eines wachsenden Marktdruckes. Ein schönes Beispiel dafür spricht der Antrag der Linken mit dem Wunsch vieler UrheberInnen an, zumindest im Rahmen ihrer Selbstvermarktung auf ihre eigenen Werke zugreifen zu können.
Einen Teil dieser Fragen, insbesondere zur Binnendemokratie von Verwertungsgesellschaften, greift auch die EU-Richtlinie auf, die allerdings darüber hinaus auch die grenzüberschreitende Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften unter Wettbewerbsbedingungen zum Ziel hat, eine Entwicklung, die keinesfalls die im Grundsatz angelegten, gleichwohl aber noch ausbaufähigen gemeinwohlbezogenen Funktionen von Verwertungsgesellschaften aushöhlen darf.
Der Antrag der Linken begegnet gleichwohl einigen Bedenken, weshalb wir uns im Ergebnis enthalten wollen und müssen: Die Forderung nach einer Zuordnung der Aufsicht zu einer (noch) nicht näher benannten Regulierungsbehörde verdient zwar Verständnis. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt betreibt die Aufsicht trotz der auf wiederholten Druck erfolgten minimalen personellen Aufstockung auf geringem, nahezu unsichtbaren Niveau. In der Konstruktion fällt dabei auch die fehlende personelle wie institutionelle Unabhängigkeit des DPMA vom Bundesjustizministerium ins Auge. Andererseits erfordert die Aufsicht einen maximal hohen Kenntnisstand der komplexen Rechtsmaterie und würde wohl auch bei jeder anderen Regulierungsbehörde Gefahr laufen, zunächst nur als ein Anhängsel im Konzert mit anderen, oftmals als wichtiger wahrgenommenen Themen mitzulaufen. Pragmatischer erscheint es deshalb, dem DPMA noch eine Chance zu geben, auf der Grundlage veränderter materiellrechtlicher Bestimmungen und einer erneuten Ressourcenaufstockung.
Auch die Forderung nach einer Vorabgenehmigungspflicht von Tarifen bei der DPMA würde einen fundamentalen Paradigmenwechsel mit sich bringen. Damit würde die primäre Verantwortung und damit auch das BlameGame für die destruktiven Folgen der massiven Streitigkeiten bei der Verwertung wieder primär bei der Verwaltung liegen, u.a. ohne dass diese einen privilegierten Zugang zu den für eine sachgerechte Streitbeilegung notwendigen Informationen hätte. Realistischer erscheint es deshalb, zunächst einmal zu prüfen, wie das bestehende Aufsichtssystem die ihm zugewiesenen Möglichkeiten auszuschöpfen vermag. In diesem Zusammenhang beobachten wir auch aufmerksam die Bemühungen der Mitglieder verschiedener Verwertungsgesellschaften notwendige Reformen anzustoßen.
Wir haben in unserem Programm für die Bundestagswahl 2013 formuliert: Die Möglichkeit der kollektiven Wahrnehmung der Rechte von UrheberInnen durch Verwertungsgesellschaften ist ein entscheidendes Instrument, um eine angemessene Vergütung praktikabel sicherzustellen. Auch wenn nicht alle Verwertungsgesellschaften über einen Kamm zu scheren sind, wollen wir mehr gleichberechtigte Mitsprache sicherstellen. Die Verwertungsgesellschaften müssen gerechter, transparenter und demokratischer werden, wir werden dies rechtlich soweit möglich vorantreiben und unterstützen Initiativen wie auch die Verwertungsgesellschaften selber, diese Reformschritte zu gehen. Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft müssen alternative Lizenzmodelle wie „Creative Commons“ nutzen oder andere Geschäftsmodelle entwickeln können.
Die kommende Bundesregierung wird es sich nicht wieder erlauben können, den gesellschaftlichen Konflikt um die Verwertungsgesellschaften auf die gleiche Weise zu ignorieren, wie es diese schwarz-gelbe Merkel-Chaos-Truppe aufgrund ihrer Zerstrittenheit getan hat. Vor allem hilft angesichts der Komplexität der Detailprobleme keine Vogel-Strauß-Taktik, denn eine Verschleppung der Klärung zieht auch hier nur noch größere Probleme nach sich. Wir Grüne stehen ein für eine problemgerechte Lösung mit allen betroffenen Akteuren, die den fairen Ausgleich der Interessen in den Mittelpunkt rücken wird.
Vielen Dank!
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