Vor über vier Jahren haben die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder beschlossen, das Informationsmanagement der Polizeien der […]
Wie in der gesamten Transportwirtschaft spielt auch in der Seeschifffahrt die Digitalisierung eine zunehmend wichtige Rolle. Damit verbunden ist die Frage: Wie wird sich die fortschreitende Digitalisierung auf die Schifffahrt auswirken? Die Digitalisierung kann zu effizienteren Transporten und damit zu einem geringeren Treibstoffverbrauch und deutlich reduzierten Emissionen in der Schifffahrt beitragen. Sie wird aber auch das Leben und Arbeiten an Bord der Güter- und Passagierschiffe zukünftig verändern. Womöglich werden Schiffe auf offener See zukünftig besser mit den Kontinenten in Verbindung sein können. Auch die Umstellung von Papier auf elektronische Dokumente wird die Behörden und Unternehmen zukünftig vermehrt beschäftigen. Dabei wird auch eine Rolle spielen, inwieweit die Seeschifffahrt als Teil der gesamten weltweiten Logistikkette in die Modernisierungsprozesse mit eingebunden sein wird. Diese und weitere Punkte möchten wir mit Euch in einem öffentlichen Fachgespräch diskutieren, zu dem wir Euch hier herzlich einladen möchten!
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, die am 20. September 2011 von der US-amerikanischen Regierung und der Regierung Brasiliens gemeinsam ins Leben gerufen wurde. In der OGP haben sich zahlreiche Länder zusammengeschlossen, um gemeinsam die Themen Open Government und Open Data voranzutreiben. Als Grüne haben wir von Beginn an den Beitritt Deutschlands zu der Initiative gefordert. Im April 2016 hat die Bundesregierung endlich ihren Beitritt beschlossen. Der zivilgesellschaftliche "Arbeitskreis für einen Beitritt Deutschlands zur Open Government Partnership" legte nun einen ersten Entwurf für einen Nationalen Arbeitsplan Deutschlands zur Open Government Partnership vor. Der Entwurf ist offen und dialogisch konzipiert. Es bleibt nun nach wie vor Aufgabe der Bundesregierung, eine Beitrittserklärung zu stellen und den National Aktionsplan zu konkretisieren.
Am Donnerstag vergangener Woche debattierte der Bundestag unter TOP 25 im Rahmen seiner 243. Sitzung unter anderem auch über eine Initiative der Fraktion Die Linke zum Thema Verwertungsgesellschaften. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Heute finden bundesweit unter dem Slogan “Stoppt die GEMA-Tarifreform 2013" Proteste gegen die anstehenden Tarifreform der GEMA statt. Hierzu haben Claudia Roth und Malte Spitz als Mitglieder des Bundesvorstands von Bündnis 90/Die Grünen sich heute erklärt. Es bleibt dabei: Im Gegensatz zu anderen Parteien, die mit halbgaren Gesetzentwürfen kleinste Schritte versuchen und dabei doch nur bekannte Wege gehen, kämpfen wir Grüne für eine tatsächliche Reform und Modernisierung des Urheberrechts. Wir haben das große Ganze im Blick – und dazu gehört auch eine kritische Auseinandersetzung mit den Verwertungsgesellschaften.
Das ACTA-Abkommen steht kaum vor dem Aus und schon droht mit der für den Herbst diesen Jahres geplante Novellierung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern (IPRED) der nächste Versuch, die Urheberrechtsdurchsetzung zu verschärfen. In einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung wollte Konstantin von der Bundesregierung wissen ob "Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an dem am "Welttag des Geistigen Eigentum" am 26. April 2012 von der Europäischen Kommission veranstalteten Workshop über eine mögliche Neufassung der Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums (IPRED - Intellectual Property Rights Enforcemant Directive) der Europäischen Kommission teilgenommen" haben und welche Position die "Bundesregierung bezüglich der Notwendigkeit einer Neufassung der entsprechenden Richtlinie" vertrat und vertritt. Hier die Antwort der Budnesregierung.
Heute entscheid das Landgericht Hamburg in erster Instanz, dass YouTube sieben von der Gema genannte Musiktitel aus seinem Angebot entfernen muss. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg bringt leider noch immer keine Klärung für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken im Internet. Faktisch wird lediglich der unzufriedenstellende Status quo weiter gefestigt. Als Grüne begrüßen wir, dass es auch zukünftig keine Pflicht zu umfangreichen Vorkontrollen für entsprechende Plattformen gibt. Es ist gut, dass das bewährte Verfahren von ‚Notice and take down‘ weiterhin als Standard gilt. das heutige Urteil hat einmal mehr gezeigt: Wir brauchen endlich eine Reform und Modernisierung des Urheberrechtes, damit ein fairer Interessensausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern ermöglicht wird. Weder darf es sein, dass Nutzer im Netz mit massenhaften Abmahnverfahren kriminalisiert werden, noch darf der Künstler im Regen stehen gelassen werden. Die Bundesregierung ignoriert diese Problematik seit Jahren und schadet somit sowohl den Nutzern als auch den Urhebern. Es ist nun an der Zeit eine konstruktive Debatte zu führen - statt repressive Modelle von Filterung und Sperrung von Internetinhalten als alleinigen Ausweg anzusehen.
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