Vor über vier Jahren haben die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder beschlossen, das Informationsmanagement der Polizeien der Bundesrepublik zu modernisieren. Hierfür wurde 2016 das Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) geändert. Beim Bundesministerium des Innern entstand das Programm „Polizei 2020“. Es verfolgt das Ziel, das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder zu vereinheitlichen und zu harmonisieren. Dazu sollen die verschiedenen Systeme konsolidiert und an zentraler Stelle einheitliche, moderne Verfahren entwickelt werden, um diese für alle Polizeien nach den gleichen Standards nutzbar zu machen.

Für die polizeiliche Praxis ist der unkomplizierte und sichere Zugang zu polizeilichen Daten zweifellos zentral. Nicht zuletzt die polizeiliche Zusammenarbeit über Bundeslandgrenzen hinweg funktionierte vor diesem Hintergrund in der Vergangenheit längst nicht immer – mit teils drastischen Folgen. Auf eklatante Fehler bei der Pflege bestehender Datenbanken wurde die Öffentlichkeit vor allem im Zuge der Diskussion um den Entzug der Akkreditierung von Pressevertretern beim G20-Gipfel in Hamburg am im Juli 2017 aufmerksam. Den Journalisten wurde die Akkreditierung aufgrund einer „Neubewertung der Sicherheitslage“ durch das Bundeskriminalamt (BKA) vom Bundespresseamt entzogen worden, welcher jedoch falsche und veraltete oder auf unbewiesenen Vorwürfen beruhende Datenbankeinträge der Verfassungsschutzämter und Polizeibehörden der Länder zugrunde lagen.

Dieser Vorgang war vielfach Gegenstand parlamentarischer Nachfragen. Ob das Versprechen, die Rechtsmäßigkeit der verschiedenen Datenbanken, beispielsweise hinsichtlich überfälliger Löschung herzustellen und die Datenqualität insgesamt zu verbessern, tatsächlich eingelöst werden konnte, ist aus Sicht der Fragesteller zumindest kritisch zu hinterfragen. Gegenüber dem geplanten „Datenhaus“ beim Bundeskriminalamt (BKA) bestehen nach wie vor insgesamt erhebliche datenschutzrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken. So hat nicht zuletzt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wiederholt darauf hingewiesen, dass umfassende Informationen auch über Personen zur Verfügung gestellt werden könnten, die hierzu keinen Anlass geben, z. B. Zeugen oder Geschädigte. Derzeit liegt dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zum Umfang der Datenbestände beim BKA vor.

Auch wenn der Name des Programms eindeutig signalisiert, dass die Ambitionen des Bundesinnenministeriums waren, das Informationswesen bis Ende 2020 modernisiert zu haben, lässt sich im November 2020 nach Ansicht der Fragestellerin nicht ansatzweise erkennen, in welcher absehbaren Zeit die Modernisierung vollzogen werden soll und ob die ausgegebenen Ziele des Programms tatsächlich erreicht wurden bzw. werden und wie die Bundesregierung gedenkt, schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken zu begegnen. Daher haben wir eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Die Antworten der Bundesregierung (pdf) liegen uns nunmehr vor.

Die Antworten verdeutlichen, dass die Modernisierung der IT der Polizeien nur sehr schleppend vorankommt. Die Bundesregierung hat, angefangen beim Namen, mit der Reform Erwartungen geweckt, die bis heute nicht ansatzweise erfüllt werden. Vielmehr bleibt der Reformbedarf immens. Insgesamt, so die Bundesregierung sinngemäß, gehe es ja auch jetzt erst voll los. Wie bei derzeit zahlreicheren anderen Themen nimmt sie auch hier die verfassungsrechtlichen Bedenken auf die leichte Schulter und riskiert damit das Gesamtvorhaben.

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