Zum Vorgehen der Bundesregierung beim „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ habe ich gerade gemeinsam mit Renate Künast einen Gastbeitrag verfasst, auf den wir hier aufmerksam gemacht haben. In unserem gemeinsamen Gastbeitrag haben Renate und ich die Bundesregierung aufgefordert, die Hängepartie schnellstmöglich zu beenden und dem Bundestag ein verfassungskonformes Gesetz vorzulegen.

Nur einen Tag später kündigte die Bundesregierung an, ein „Bestandsdaten-Reparatur-Gesetz“ in den Bundestag einbringen zu wollen. Doch ausgerechnet die AfD der Bundesregierung hier einen Strich durch die Rechnung machen konnte, dauert die Hängepartie nun absehbar monatelang weiter an. Das ist verheerend für den Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, den wir dringend rechtsstaatlich ausgestalten und effektivieren müssen.  

Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sollte die Antwort der Bundesregierung auf den Anschlag von Halle sein. Dieser liegt mehr als ein Jahr zurück. Das Gesetz ist vor einem halben Jahr vom Bundestag verabschiedet worden. Von Beginn an haben wir die ganz erheblichen verfassungsrechtlichen Probleme und die handwerklichen Mängel thematisiert und Lösungsvorschläge vorgelegt. Die Bundesregierung hat unsere Hinweise wider besseren Wissens in den Wind geschlagen.

Mit der Verkündung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Bestandsdatenauskunft II im Juli hätte die Bundesregierung sofort die Reparatur des Gesetzes angehen müssen. Das hat sie nicht getan. Seither sind wertvolle Monate im Kampf gegen den Rechtsextremismus verloren gegangen. Dass der Bundespräsident das Gesetz mit Hinweis auf eben jene verfassungsrechtlichen Probleme nicht ausgefertigt hat, haben die Fraktionen des Parlaments einmal mehr aus den Medien erfahren. Das kommt einem Affront gleich.

Bis heute ist das so wichtige Gesetz nicht in Kraft. Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung nun offenbar  endlich auf einen Vorschlag für die Reparatur des Gesetzes geeinigt hat. Diesen werden wir intensiv prüfen, vor allem hinsichtlich der Bestandsdaten-Regelungen im BKA-Gesetz. Unverständlich ist jedoch, warum die Bundesregierung die bestehenden, zentralen Mängel des Gesetzes nun überhaupt nicht anpackt.

Bezüglich der unveränderten Meldepflicht der Diensteanbieter bleiben erhebliche Bedenken bestehen. Die Gefahr einer Überlastung des Bundeskriminalamts bleibt sehr real. Weiterhin bleibt unklar, was mit den an das BKA übermittelten Daten der Nutzerinnen und Nutzer passiert. Klare Löschfristen und eine Stärkung der Rechte der Betroffenen bleiben weiterhin dringend notwendig.

Dadurch, dass es CDU/CSU und SPD trotz monatelanger Behauptungen,  die Änderungen würden zum 1. Januar in Kraft treten, jedoch nicht gelungen ist, die Regelung noch in dieser Woche in erster Lesung in den Bundestag zu bringen, hält die durch die Bundesregierung verschuldete Hängepartie weiter an.

Es ist  ein Armutszeugnis für die Koalition, dass ausgerechnet die AfD, die kein Interesse an einem Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität hat,  die eilige Einbringung in dieser Woche verhindern konnte. Über ein Jahr nach den Anschlägen in Kassel, Halle, Hanau hat die Koalition viel über den Kampf gegen Rechtsextremismus erzählt, aber die Meldepflicht und die neue Zuständigkeit des BKA nicht umgesetzt.

Die Bundesregierung muss Parlament und Öffentlichkeit unverzüglich über das geplante weitere Vorgehen informieren. Entsprechende Berichtsbitten von uns hat man über Wochen von den Tagesordnungen der Ausschüsse genommen. Wir haben sie auch diese Woche wieder aufgesetzt.

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