Am 27.11. thematisierten wir hier bereits ausführlich die aktuellen Plänen der SCHUFA, in Zukunft Verbraucherinnen und Verbraucher auch anhand ihrer Kontoauszüge zu bewerten, über die NDR, WDR und SZ berichtet haben.

Gemeinsam haben Tabea und ich die zuständigen Aufsichtsbehörden und die Bundesregierung aufgefordert, dem weiteren Ausverkauf von Grundrechten durch SCHUFA und andere Auskunfteien Einhalt zu gebieten, um eine Absenkung mühsam erkämpfter Standards zu verhindern – nötigenfalls durch gesetzgeberische Nachjustierungen.

Auch wenn der Test mittlerweile von Seiten des Kooperationspartners mittlerweile beendet wurde, hatten sich aus unserer Sicht weiterhin eine ganze Reihe von Fragen gestellt. Diese haben wir, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der vollmundigen Ankündigungen aus dem Bundesjustizministerium in eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Durchleuchtung von Finanzdaten von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Auskunfteien wie der SCHUFA“ gegossen, über die wir am 11.12. berichtet hatten. Nun liegen uns die Antworten der Bundesregierung vor.

Über die Antworten der Bundesregierung (pdf) auf unsere Kleine Anfrage und die Pläne der Schufa, doch noch an dem Vorhaben festzuhalten, hat tagesschau.de heute berichtet.

Bewertung der Antworten der Bundesregierung:

Schon heute ist das Agieren der SCHUFA durch Intransparenz und immer neue Versuche einer noch tiefergehenden Durchleuchtung der Verbraucherinnen und Verbraucher geprägt. Die jüngsten Pläne der SCHUFA haben völlig zurecht für Aufsehen gesorgt. Das für den Verbraucherschutz zuständige Bundesjustizministerium hatte großspurig angekündigt, sich die Pläne der SCHUFA ganz genau anschauen und sie rechtlich bewerten zu wollen. Wir haben die Bundesregierung beim Wort genommen. Die vollständige Nicht-Beantwortung unseres detaillierten Fragenkatalogs kommt einem Offenbarungseid gleich. Sowas haben wir trotz langjähriger Parlamentszugehörigkeit noch nicht erlebt.

Scheinbar ist das Verbraucherschutzministerium weder willens noch in der Lage, den weiteren Ausverkauf von Verbraucherrechten zu stoppen. Vielmehr scheint es beinahe so, als wolle man diesem tatenlos zuzusehen. Von den eigenen hehren Ankündigungen will man plötzlich nichts mehr wissen. Eine eigene Bewertung wurde offenbar nie vorgenommen und ist auch in Zukunft nicht vorgesehen.

Die Bundesregierung muss ihren vollmundigen Ankündigungen tatsächliche Taten folgen lassen und die Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv schützen. Ein lapidarer Verweis auf Aufsichtsbehörden und EU-Kommission ist absolut unzureichend. Die Bundesregierung darf sich nicht wegducken.

In Kooperation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden muss sie entschlossen einschreiten und gemeinsam verhindern, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auf Grundlage unklarer Einwilligungen gezwungen oder verleitet werden, immer mehr Daten über sich preiszugeben. Ein „Forumshopping“ der SCHUFA bezüglich der Datenschutzaufsicht, über das die SZ berichtet, muss auf jede Fall verhindert werden. Gegebenenfalls muss auch gesetzlich nachjustiert werden. Auch gegenüber der EU-Kommission muss die Bundesregierung entschlossen agieren und nötigenfalls eine diesbezügliche Änderung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie („PSD2“) auf EU-Ebene anstoßen.

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