Das ACTA-Abkommen steht kaum vor dem Aus und schon droht mit der für den Herbst diesen Jahres geplanten Novellierung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern (IPRED) der nächste Versuch, die Urheberrechtsdurchsetzung weiter zu verschärfen.

In meiner schriftlichen Frage wollte ich von derschwarz-gelben Bundesregierung wissen ob „Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an dem am „Welttag des Geistigen Eigentum“ am 26. April 2012 von der Europäischen Kommission veranstalteten Workshop über eine mögliche Neufassung der Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums (IPRED – Intellectual Property Rights Enforcemant Directive) der Europäischen Kommission teilgenommen“ haben und welche Position die „Bundesregierung bezüglich der Notwendigkeit einer Neufassung der entsprechenden Richtlinie“ vertrat und vertritt.

Der parlamentarische Staatsekretär bei der Bundesministerin der Justiz, Dr. Max Stadler, bestätigte die Teilnahme eines Vertreters des Bundesministeriums der Justiz.  Weiterhin ergab die Antwort, dass die Bundesregierung „unverändert der Ansicht“ sei, „dass Änderungen der Durchsetzungsrichtlinie nicht veranlasst“ seien. Diese Aussagen kann man in zweierlei Richtungen interpretieren.

Einerseits ist die Aussage des Bundesjustizministeriums die entsprechende Richtlinie nicht ändern zu wollen vor dem Hintergrund erfreulich, dass derzeit vielfach gemutmaßt wird, dass im Zuge der Novellierung der IPRED-Durchsetzungsrichtlinie zahlreiche bei ACTA letztendlich nicht durchsetzbare Formulierungen Eingang in die neue Richtlinie finden könnten.

Andererseits ist die Aussage des Ministeriums, die Richtlinie nicht ändern zu wollen, vor dem Hintergrund, dass schon die bestehende Durchsetzungsrichtlinie vielfach kritisiert wird, natürlich auch dahingehend zu verstehen, dass die Bundesregierung kein Interesse daran hat, die bestehenden Durchsetzungsmechanismen  eines in Teilen überholten Urheberrechtssystems kritisch zu hinterfragen.

Die Bundesregierung untermauert damit wiederholt ihren Unwillen, die drängende Herausforderung der Modernisierung des Urheberrechts konstruktiv anzugehen. Sie baut weiter auf repressive Modelle mit denen das Urheberrecht mit invasiven Instrumenten forciert werden. Es steht somit zu befürchten,  dass die Bundesregierung weiterhin nicht offen über innovative und konstruktive Ansätze diskutieren möchte, sondern auch auf europäischer Ebene den Holzweg entgegen Interessensausgleich und Grundrechtsabwägung bis zur letzten Latte beschreiten wird. Wir bleiben am Ball.

Hier meine Frage vom 30. April 2012 im Wortlaut:

Haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an dem am „Welttag des Geistigen Eigentum“ am 26. April 2012 von der Europäischen Kommission veranstalteten Workshop über eine mögliche Neufassung der Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums (IPRED – Intelletual Property Rights Enforcement Directive) der Europäischen Kommission teilgenommen und welche Position vertrat und vertritt die Bundesregierung bezüglich der Notwendigkeit einer Neufassung der entsprechenden Richtlinie?

Hier die Antwort der Bundesregierung antwortete vom 7. Mai 2012:

An der von der Europäischen Kommission veranstalteten Konferenz „Enforcement of intellectual property rights: The review of Directive 2004/48/EC am 26. April 2012 in Brüssel hat ein Vertreter des Bundesministeriums der Justiz teilgenommen. Die Bundesregierung ist unverändert der Ansicht, dass Änderungen der Durchsetzungsrichtlinie nicht veranlasst sind.

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