Nicht zuletzt die Enthüllungen von Edward Snowden haben gezeigt, wie wichtig Whistleblower sind, um Missstände aufzudecken. Snowden. Der ehemalige Mitarbeiter der „National Security Agency“ (NSA) hatte die verdachtslose Ausspähung von Hunderten von Millionen Menschen durch amerikanische und britische Geheimdienste und damit den größten Spionageskandal der Geschichte öffentlich gemacht. Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns seit mehreren Jahren, also auch schon lange vor den Enthüllungen Edward Snowdens, für einen verbesserten Schutz von Whistleblowern ein. Auf internationaler Ebene wird der effektive Schutz von Whistleblowern seit langem gefordert. Dennoch mauert auch die neue Bundesregierung weiter.
Die Diskussion über die Störerhaftung bei WLan wird seit Jahren äußerst intensiv geführt. Seit langem liegen deutliche Aufforderungen einzelner Länderparlamente, des Bundesrats, der Justizministerkonferenz und vielen anderen vor, die alle das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die durch ein Urteil des BGH im Jahr 2010 entstandene Rechtsunsicherheit zu beheben und die im Telemediengesetz (TMG) vorgesehene Providerprivilegierung auszuweiten. Auch im Bundestag war die Störerhaftung in den letzten Jahren wieder und wieder Gegenstand intensiver Diskussionen, sowohl im Plenum als auch in den Fachausschüssen. Eigentlich besteht zwischen den Fraktionen seit langem Einigkeit, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben. Dennoch schafft es die Bundesregierung seit Jahren nicht, sich hierzu durchzuringen. Netz- aber vor allem auch auch wirtschaftspolitisch ist dies ein wahres Trauerspiel. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke legen wir nun einen Gesetzesentwurf vor.
Als Grüne Bundestagsfraktion weisen wir seit langem darauf hin, dass eine effektive und völlig unabhängige Datenschutzkontrolle unverzichtbar für den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ist. Was vorher schon galt, gilt angesichts einer ausufernden Überwachung mehr denn je. Die nun vorgelegten Vorschläge zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht greifen viel zu kurz. Mit ihrem Gesetzesentwurf reagiert die Bundesregierung zwar endlich auf unsere jahrelangen Forderungen, den/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) – auch entsprechend den Anforderungen des Gerichtshofs der EU (EuGH) – endlich unabhängig zu stellen. Der/die BfDI soll nun oberste Bundesbehörde werden und nicht länger vom Bundesministerium abhängig sein. Darüber hinaus sind aber noch weitere Änderungen für mehr Unabhängigkeit dringend nötig.
Bereits im Vorfeld der Vorlage der Digitalen Agenda der Bundesregierung wurde spekuliert (Link Ulf), ob die Bundesregierung die Störerhaftung nur für kommerzielle Anbieter von WLANs abschaffen will. Nach ziemlich wirren Aussagen der „drei federführenden Minister“ während der Vorstellung der Digitalen Agenda in der Bundespressekonferenz habe ich noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt. Und in der Tat sieht es so aus, als würde die Bundesregierung, trotz zahlreicher anderslautender Absichtserklärungen, die Störerhaftung tatsächlich nur für kommerzielle, nicht aber für private Anbieter abschaffen wollen. Offiziell ist die Meinungsbildung jedoch noch nicht abgeschlossen. Doch schon heute ist klar: Nur durch Änderungen der MdBs von Union und SPD besteht noch eine realistische Chance, die Vorlage der Bundesregierung im Bundestag noch dahingehend zu verbessern, die Störerhaftung auch für Private abzuschaffen.
Wir erleben den größten Überwachungs- und Geheimdienstskandal aller Zeiten, der direkt an die Wurzeln des Rechtsstaates geht. Als grüne Bundestagsfraktion haben wir bereits mehrere Anträge hierzu im Bundestag vorgelegt, in denen wir auch immer einen verbesserten Schutz von Whistleblowern forderten. Einen solchen hat auch die Bundesregierung vor langem versprochen, geschehen ist hingegen nichts - das zeigen die Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Fragen von Konstantin.
Gestern tagte das Bundeskabinett. Unter anderem verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes und der Stellung des/der Beauftragten für den Datenschutz. Eine solche Änderung war einerseits lange überfällig, andererseits springen die vorgeschlagenen Änderungen viel zu kurz. Als grüne Bundestagsfraktion hatten wir bereits 2011 sehr viel weitergehende Änderungen eingefordert. An diese werden wir die Bundesregierung in den nächsten Monaten noch einmal erinnern.
In der zurückliegenden Sitzungswoche des Bundestages fanden die sogenannten Generaldebatten über die einzelnen Politikfelder im Plenum statt, bei der die Ministerinnen und Minister erste Einblicke in die Schwerpunktsetzung ihrer Ressorts in den ersten Regierungsmonaten gaben. In dieser Sitzungswoche setzt die Grüne Bundestagsfraktion einen klaren Schwerpunkt auf den Schutz und den Ausbau unserer digitalen Bürgerrechte und legt hierzu verschiedene Initiativen im Bundestag vor. An dieser Stelle wollen wir einen kurzen Ausblick auf die wichtigsten innen- und netzpolitischen Themen dieser Sitzungswoche geben.