Ein Innenminister, der seine Untätigkeit bezüglich zeitgemäßer Datenschutzregelungen in Deutschland bisher mit dem Hinweis auf die „Globalität des Internets“ gerechtfertigt hat, möchte nun weltweit die Möglichkeit der Anonymität im Internet aufheben. Diese Politik dient weder einer zeitgemäßen und bürgerrechtsorientierten Auseinandersetzung mit dem Internet noch der Sicherheit in unserem Land.
Vor wenigen Tagen hatten wir bereits über die Initiative des UN-Sonderberichterstatters zum Schutz und zur Förderung der Meinungsfreiheit, Frank La Rue, berichtet, der sich in einem für den Menschenrechtsrat der Generalversammlung der Vereinten Nationen verfassten Bericht (PDF) klar gegen staatliche Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, den Anschluss zum Internet zu unterbinden, ausgesprochen hatte. Unter den unterzeichneten Staaten finden sich Österreich, die Schweiz, die Niederlande, Dänemark, Polen und die USA – Deutschland allerdings (noch) nicht. Anstatt über die Gründe der bisherigen Nicht-Unterzeichnung von Seiten Deutschlands zu spekulieren, haben wir es vorgezogen, die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage nach ihren Gründen, die Erklärung bisher nicht unterzeichnet zu haben, zu fragen. Nun liegt die Antwort der Bundesregierung vor - sie überrascht.
Vor wenigen Tagen hatten wir bereits über die Initiative des UN-Sonderberichterstatters zum Schutz und zur Förderung der Meinungsfreiheit, Frank La Rue, berichtet, der sich in einem für den Menschenrechtsrat der Generalversammlung der Vereinten Nationen verfassten Bericht (PDF) klar gegen staatliche Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, den Anschluss zum Internet zu unterbinden, ausgesprochen hatte. Die Erklärung haben mittlerweile 41 Staaten unterzeichnet - Deutschland bisher noch nicht. Nach den Gründen hierfür haben wir die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage befragt.
Am kommenden Wochenende starten die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Landesverband parallel zu ganz ähnlichen Aktivitäten der Bundesgrünen eine gemeinsame landesweite Kampagne zur Erneuerung der Demokratie. Ziel ist, die Mitwirkung der BürgerInnen wieder stärker ins Zentrum der Politik zu rücken.
Während uns also von Bundeswirtschaftsminister und Bundeskanzlerin suggeriert wird, dass es so gut wie keine weißen Flächen mehr in Deutschland gäbe, kommen andere Untersuchungen zu vollkommen unterschiedlichen Schlüssen. Tatsächlich gehen die Auffassungen darüber, wie der aktuelle Stand des Breitbandausbaus in Deutschland tatsächlich aussieht, teilweise erheblich auseinander. Vor dem Hintergrund dieser erheblich abweichenden Einschätzungen über den derzeitigen Ausbaustand in Deutschland haben wir eine Kleine Anfrage „Stand des Breitbandausbaus und Strategie der Bundesregierung zur Breitbandversorgung in Deutschland“ gestellt. Nun wollen wir eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, die u.a. die Möglichkeit einer Universaldienstverpflichtung prüfen soll.
Derzeit führen verschiedenen Ausschüsse des Deutschen Bundestages Anhörungen zum Thema Netzsperren durch. Nachdem am 25. Oktober 2010 im Unterausschuss Neue Medien bereits ein Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorisch Fragen“ stattfand, zieht der (federführenden) Rechtsausschuss nun nach.
Die Notwendigkeit der Einführung von bereichsspezifischen Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz wird schon lange diskutiert. Die 2009 von der Großen Koalition geschaffene Regelung des § 32 BDSG zum Arbeitnehmerdatenschutz gilt jedoch allgemein als Fehlschlag, weil sie lediglich zusätzliche Probleme aufgeworfen hat, anstatt die bestehenden zu lösen.
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