Zum Leistungsschutzrecht hat das Bundesjustizministerium gestern zu einer Anhörung geladen. Ich hatte mir erhofft, dass dort Licht in das Dunkel des Vorhabens kommen würde. Leider wurde keine der aufgeworfenen Fragen wirklich geklärt. Schon gar nicht vonseiten des Ministeriums. Dieses war - so schien es - selbst Fragender bei der hauseigenen Anhörung.
Auch wenn die Meinungsfindung in der Enquete-Klausur zunächst etwas zäh schien, war ich erstaunt über die dann doch verhältnismäßig schnelle und mehrheitliche Einigung auf die drei Projektthemen Netzneutralität, Datenschutz und Urheberrecht, mit denen wir unmittelbar beginnen wollen. Bei allen dreien besteht wirklich dringend Handlungsbedarf.
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