Diese Woche stand im Plenum des Bundestages die zweite und dritte Lesung der Entwurf eines “Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes" (Drs.-Nr. 17/10422) auf der Tagesordnung. Meine Protokollrede dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freue ich mich.
Heute hat der Bundestag über 52 a UrhG und über ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht abgestimmt. Zu beiden Vorhaben hat die grüne Bundestagsfraktion bereits Anträge vorgelegt. Wir begrüßen die Vorstöße des Bundesrates. Die Bundesregierung ist viel zu lange untätig geblieben und hat es verpasst, entsprechende Regelungen vorzulegen. Auch ist heute klar, dass der dringend benötigte "3. Korb" wohl in dieser Legislatur nicht mehr kommen wird - ein urheberrechtlicher Offenbarungeid der schwarz-gelben Bundesregierung, die statt einen "Wissens- und Gesellschaftskorb" vorzulegen, lieder wenigen großen Verlagen ein umstrittenes Leistungsschutzrecht schustert, von dem bis heute keiner weiß, wie es genau aussehen soll.
Schnell machte die Nachricht die Runde und wurde von verschiedenen Medien aufgenommen: Offensichtlich haben sich die Vertreter der Staatskanzleien darauf verständigt, dass im neuen Entwurf des Glückspielstaatsvertrags nicht mehr auf das Mittel der Netzsperren zurückgegriffen wird. Zunächst ist jedoch noch Vorsicht geboten. So wurde zwar schon vor geraumer Zeit - zumindest hinter vorgehaltener Hand - vermutet, dass zukünftige Entwürfe keine Netzsperren mehr enthalten könnten, gleichzeitig liegt aber auch heute noch immer kein neuer Entwurf vor. Sollte es tatsächlich so sein, dass Netzsperren nicht mehr im Vertragswerk enthalten sind, wäre dies zweifellos ein großer Erfolg - auch für uns Grüne.
Täglich, fast stündlich erreichen uns neue Informationen, was den Einsatz der vom CCC untersuchten Software in den Bundesländern angeht. Heute wissen wir, dass zumindest einzelne Länder die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eklatant missachtet haben. Dabei steht der immer stärkere Verdacht im Raum, der Bund könnte hier eventuell bei der Beschaffung und Verteilung bzw. Weitergabe eine koordinierende und damit verantwortliche Funktion eingenommen haben. Wir Grünen setzen uns sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für eine umfassende Aufklärung der in Raum stehenden Vorwürfe ein und geben der Bundesregierung im Rahmen einer aktuellen Stunde die Möglichkeit, sich zu erklären.
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