Die grüne Bundestagsfraktion fordert die anderen Fraktionen zu einer umfassenden Transparenzinitiative auf. Denn Transparenz schafft Vertrauen in politische Entscheidungen und schützt sie vor Manipulationen mit dem Scheckbuch. Mit mehr Transparenz bei den Nebentätigkeiten der Abgeordneten allein ist es jedoch noch nicht getan! Deshalb muss in der kommenden Woche sowohl in der Geschäftsführer-Runde und der Rechtsstellungskommission des Bundestages über eine solche umfassende Transparenzinitiative beraten werden. Eine umfassende Transparenzinitiative muss die Abgeordnetenbestechung, die Genehmigungspflicht für Berufstätigkeiten ausgeschiedener Regierungsmitglieder, eine Novellierung des Parteiengesetzes und ein verbindliches Lobbyistenregister beinhalten. Entsprechende Initiativen von uns liegen seit langem vor.
Die kommende Woche wird aus innen- und netzplitischer Sicht eine sehr spannende. Bereits am Samstag findet der bundesweite Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeichrung statt. Am Montag geht es dann voll los: Neben einer Sitzung des Unterausschuss Neue Medien des Bundestages, in der es um das umstrittende Leistungsschutzrecht und das Thema IT-Sicherheit geht, und der Anhörung des Petitionsausschusses des Bundestages zur Vorratsdatenspeicherung finden zudem zahlreiche Sitzungen der Projektgruppen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" statt. Über den aktuellen Stand der Projektgruppe "Demokratie und Staat", die Konstantin leitet, berichten wir an dieser Stelle.
Heute hat der Bundestag über 52 a UrhG und über ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht abgestimmt. Zu beiden Vorhaben hat die grüne Bundestagsfraktion bereits Anträge vorgelegt. Wir begrüßen die Vorstöße des Bundesrates. Die Bundesregierung ist viel zu lange untätig geblieben und hat es verpasst, entsprechende Regelungen vorzulegen. Auch ist heute klar, dass der dringend benötigte "3. Korb" wohl in dieser Legislatur nicht mehr kommen wird - ein urheberrechtlicher Offenbarungeid der schwarz-gelben Bundesregierung, die statt einen "Wissens- und Gesellschaftskorb" vorzulegen, lieder wenigen großen Verlagen ein umstrittenes Leistungsschutzrecht schustert, von dem bis heute keiner weiß, wie es genau aussehen soll.
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