Die grüne Bundestagsfraktion fordert die anderen Fraktionen zu einer umfassenden Transparenzinitiative auf. Denn Transparenz schafft Vertrauen in politische Entscheidungen und schützt sie vor Manipulationen mit dem Scheckbuch. Mit mehr Transparenz bei den Nebentätigkeiten der Abgeordneten allein ist es jedoch noch nicht getan! Deshalb muss in der kommenden Woche sowohl in der Geschäftsführer-Runde und der Rechtsstellungskommission des Bundestages über eine solche umfassende Transparenzinitiative beraten werden. Transparenz schützt die Integrität parlamentarischer und exekutiver Entscheidungen. Bürgerinnen und Bürger müssen nachvollziehen können, dass allein das Argument und Erwägungen für das Allgemeinwohl die Entscheidungen von Verwaltung und Politik leiten. Es geht nicht um Neid –  sondern darum, dass nicht subjektive wirtschaftliche Interessen der handelnden Personen das Ergebnis von politischen Entscheidungen beeinflussen. Dies ist wichtig für die Legitimität politischer Entscheidungen. Eine umfassende Transparenzinitiative muss die Abgeordnetenbestechung, die Genehmigungspflicht für Berufstätigkeiten ausgeschiedener Regierungsmitglieder, eine Novellierung des Parteiengesetzes und ein verbindliches Lobbyistenregister beinhalten.

Unsere Vorschläge für eine Transparenzinitiative beinhalten das Folgende:

  1. die Einführung eines neuen Straftatbestandes der ,,Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen“ in das Strafgesetzbuch (vgl. dazu Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2011, Drs. 17/5933);
  2. die Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption – UNCAC) durch die Bundesrepublik Deutschland (vgl. dazu Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2011, Drs. 17/5932);
  3. die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern, die Anstellungen zum Dank für während der Mandatszeit geleistete Gefallen vermeiden hilft (vgl. dazu Antrag Bündnis 90/Die Grünen ,,Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung regeln“ vom 15.03.2006, Drs. 16/948);
  4. die Beschränkung von Parteispenden auf natürliche Personen und 100.000 Euro pro Person und Jahr und die Halbierung der Schwellen für die Veröffentlichungspflichten bei Parteispenden (vgl. dazu Antrag Bündnis 90/Die Grünen ,,Parteispenden begrenzen“ vom 27.01.2010, Drs. 17/547);
  5. die Gleichbehandlung von Parteiensponsoring mit den Transparenzregeln für Parteispenden (vgl. dazu Antrag Bündnis 90/Die Grünen ,,Partei-Sponsoring transparenter gestalten“ vom 24.03.2010, Drs. 17/1169);
  6. die Einführung eines verbindlichen Lobbyistenregisters, um Lobbyistentätigkeit im politischen Bereich für die Öffentlichkeit transparent zu machen (vgl. dazu Antrag Bündnis 90/Die Grünen ,,Transparenz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen“ vom 06.07.2010, Drs. 17/2486).

Hintergrund
Am Mittwoch, den 17. Oktober 2012, 14.00 Uhr wird der Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung (pdf) zu den von uns vorgelegten Antikorruptionsvorschlägen durchführen.

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