In den vergangenen Tagen kam der Vorwurf auf, die GRÜNEN hätten die Ablehnung des Leistungsschutzrechts verhindert. Wer sich mit den Hintergründen vertraut macht, wird sehr schnell feststellen, dass dem nicht so ist. Mit diesem Blogbeitrag wollen wir dies deutlich und transparent machen.

Am vergangenen Freitag wurde im Plenum des Bundesrates über eine Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage abgestimmt. Zuvor hatten die zuständigen Ausschüsse(Recht, Kultur und Wirtschaft) dazu Anträge verabschiedet, die dann die einzelnen Ziffern der Stellungnahme dargestellt haben. Die Ziffer 1 – ein Antrag des Kulturausschusses, der dort von NRW und Rheinland-Pfalz eingebracht worden war, kritisierte den Gesetzentwurf, weil „der Gesetzentwurf zu einem Leistungsschutzrecht nicht ausreicht, um einen fairen Interessenausgleich zwischen Presseverlegern, Journalisten, Internet-Plattformbetreibern und Suchmaschinenanbietern zu gewährleisten“.

In dem Antrag wurde auch festgestellt, dass die verlegerische Leistung eines gewissen Schutzes bedarf, deshalb wurde mit Ziffer 2 ein Antrag eingebracht, der als Alternative zum Leistungsschutzrecht eine Vermutungsregel in Paragraph 10 im Urheberrechtsgesetz schaffen wollte. Mit dieser Vermutungsregel sollten Verlage vor Gericht ein selbstständiges Klagerecht gegen die unerlaubte Übernahme von Inhalten erhalten. Denn bislang brauchen die Presseverlage immer das Einverständnis der Urheber zur Rechtsdurchsetzung und müssen dieses gegebenenfalls nachweisen. Sonst können sie nicht gegen Rechtsverletzer vorgehen.

Um eines klarzustellen: Auch wenn Ziffer 1 und 2 in der Kritik am Leistungsschutzrecht weniger scharf formuliert waren, als wir aus der grünen Bundestagsfraktion uns das gewünscht hatten, haben diese beiden Anträge zusammen die Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage abgelehnt und statt dessen eine andere Regelung im Urheberrechtsgesetz schaffen sollen.

Diese beiden Ziffern haben im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Aber nicht deshalb, weil die GRÜNEN dagegen gewesen wären.

Es gibt im Bundesrat (außer im Vermittlungsausschuss) keine rot-grüne Mehrheit, weil alle an ihre Koalitionäre in ihren Bundesländern gebunden sind. Die GRÜNEN haben zusammen mit der SPD in den rot-grünen Ländern für die Ablehnung des Leistungsschutzrechtes gestimmt. Ebenso die allein rot-regierten Länder und Berlin. Nicht aber die CDU und FDP-regierten Länder – und auch nicht die Länder mit großen Koalitionen. Rot-grüne Initiativen im Bundesrat bekommen bei der aktuellen Lage nur dann eine Mehrheit, wenn großkoalitionäre Länder mit uns stimmen.

Wir bedauern es daher außerordentlich, dass der Bundesrat keine Kritik am Leistungsschutzrecht an sich beschlossen und lediglich Nachbesserungen durch eine Verwertungsgesellschaft empfohlen hat.

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