Im Rahmen der Grünen Digital Working Group haben wir am 7. März 2018 das Hearing „The Future of Artificial Intelligence […]
Gestern, am 12.12.2016, wurde der erste Entwurf zur ePrivacy-Verordnung geleakt. Die in der Datenschutz-Grundverordnung festgehaltenen Standards und Prinzipien gelten für alle Unternehmen und Behörden mit Ausnahme der Sicherheitsbehörden. Dies schließt natürlich auch Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste ein. Darüber hinaus gibt es jedoch noch strengere Regeln für den Schutz der Privatsphäre in der Kommunikation, die in der so genannten ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 festgehalten sind und für alle Anbieter von Telefonie-, Internet- oder Email-Diensten gelten. Ab dem Jahr 2017 steht die in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene Revision dieser Richtlinie an. Was steht auf dem Spiel?
Zu den jüngsten Medienberichten und Enthüllungen einer sehr weitreichenden Spionage der NSA gegenüber Deutschland hat Konstantin die Kanzlerin heute noch einmal dazu aufgefordert, endlich die Aufklärung des Parlaments zu unterstützen.
Wie der Guardian und die Süddeutsche Zeitung heute berichten, plant die Kommission in Kürze einen neuen Vorschlag für die Richtlinie vorzulegen. Das bedeutet eine anlasslose Speicherung aller Fluggastdaten von Flügen in die Europäische Union für über vier Jahre. Eine solche Speicherung bietet nach den bisherigen Erfahrungen bei der Bekämpfung von gewaltbereiten Jihadisten keinen Mehrwert. Der Vorschlag ist ein offener Affront gegenüber Europäischem Parlament und dem Europäischen Gerichtshof. Statt wie ursprünglich angekündigt eine grundlegende Überarbeitung vorzulegen, wird den Abgeordneten der alte Wein in neuen Schläuchen präsentiert.
Malte hat am Montag-Nachmittag aus verschiedenen Quellen den Arbeitsstand für den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD mit Stand Sonntagabend 24.11., 20 Uhr zugespielt bekommen. Zeitgleich gingen immer mehr Meldungen über die Nachrichtenseiten, dass einzelne Redaktionen auch diesen Entwurf vorliegen hatten, jeder anscheinend ganz exklusiv und aus ganz vertraulichen Quellen. Als Malte bewusst wurde, dass dieser Arbeitsstand so breit gestreut wurde, vergingen auch Maltes Zweifel, ob ich diese Veröffentlichung vornehmen sollte. Stefan Niggemeier hat nach Maltes Veröffentlichung auf gruen-digital entsprechende richtige Punkte dazu gebloggt, insbesondere wie JournalistInnen damit umgehen und sich damit auch präsentieren. Dokumente sind manchmal im Arbeitsmodus, dann sind sie noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Wir haben in der Grünen Fraktion intensiv am Grünen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern („Whistleblowern“) gefeilt. Anschließend haben wir uns im Rahmen eines Fachgesprächs mit zahlreichen Gästen über unseren Grünen Gesetzentwurf ausgetauscht haben, den wir parallel online zur Diskussion gestellt und eine Mitarbeit an der Initiative ermöglicht haben. Hier findet Ihr einen ausführlichen Blogbeitrag. Seit Anfang November 2011 haben wir interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingeladen, den grünen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern mit uns zu diskutieren. In Kürze werden wir nun unseren überarbeiteten Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen, weshalb wir die Arbeit an unserer Initiative nun beendet haben. Über den weiteren Verlauf der Diskussion und ähnliche Initiativen werden wir regelmäßig hier berichten.
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