Am heutigen Mittwochmorgen war Staatssekretär Dr. Max Stadler aus dem Bundesministerium für Justiz im Unterausschuss Neue Medien, um den Abgeordneten Rede und Antwort zum Leistungsschutzrecht zu stehen – leider in einer nichtöffentlichen Sitzung. Wir hatten ja gestern bereits darüber berichtet. Zu unserem Erstaunen endete der Staatssekretär seine Ausführung mit dem Satz, dass die Koalition noch weiteren Beratungsbedarf sehe und er daher keinen Gesetzentwurf vorlegen könne. Die Koalition erscheint diffus, ob sie das Leistungsschutzrecht nun will, wenn ja, in welcher Form – oder doch nicht. Seit über zwei Jahren führen wir nun eine Gespensterdebatte über ein Leistungsschutzrecht, ohne genau zu wissen, was eigentlich geregelt werden soll. Und auch im Ausschuss wurde wieder viel geredet, aber Antworten gab es nur wenige.
Seit vielen Jahren gibt es zu wenig grundlegende Informationen und Daten hinsichtlich der Formen der (crossmedialen) Zusammenarbeit und Verflechtungen im Medienbereich. Der letzte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung, der Ende 2008 vorgelegt wurde, bestätigte die bestehenden Informationsdefizite. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag bereits 2009 auf Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung einer Mediendatenbank beschlossen, die – aufbauend auf den Ergebnissen der Medien- und Medienkonzentrationsforschung – belastbare Daten zu den Angebots- und Anbieterstrukturen enthalten soll. Die Mediendatenbank sollte bereits Ende 2011 auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht und für die Allgemeinheit zugänglich sein. Das ist bis heute nicht geschehen. Die Datenbank sollte auf ausdrücklichen Wunsch des Gesetzgebers hin vor allem als Grundlage für medien- und kommunikationspolitische Entscheidungen dienen. Die Bundesregierung hat im Koalitionsausschuss am 4. März 2012 weitreichende medienpolitische Entscheidungen getroffen und wird morgen eine Änderung der Pressefusionskontrolle im Kabinett beschließen. Offensichtlich hat die Bundesregierung dabei die Datenerhebungen aus der Mediendatenbank nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen, sondern beruft sich lediglich auf Schätzungen. Dies kritisieren wir in unserem rot-grünen Antrag und fordern die Bundesregierung auf, die Daten aus den für die Mediendatenbank in Auftrag gegebenen Studien vorzulegen und die Mediendatenbank für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Morgen wird Staatssekretär Dr. Max Stadler aus dem Bundesministerium für Justiz im Unterausschuss Neue Medien sein, um den Abgeordneten Rede und Antwort zum Leistungsschutzrecht zu stehen - leider in einer nichtöffentlichen Sitzung. Wir sehen ein Leistungsschutzrecht für Verlage sehr kritisch. Die Bundesregierung hat zwar betont, dass lediglich gewerbliche Angebote wie News-Aggregatoren zahlen sollen. Aber schon hier stellen sich viele Fragen: Was sind news-Aggregatoren genau? Zahlen nur sie? Oder alle gewerblichen Anbieter? Wo soll die Grenze zwischen privaten und gewerblichen Angeboten im Netz verlaufen? Ist ein Blog mit journalistischen Inhalten gewerblich oder privat, wenn über einen flattr button gespendet werden kann? Wenn schon ein solches Angebot unter gewerblich fallen würde, hätte das enorme Konsequenzen für die Vielfalt im Netz. Und was genau der Schutzgegenstand des Leistungsschutzrechtes eigentlich sein soll, ist auch noch unklar. Offenbar scheint sich die Koalition da selbst nicht einig.
Der schwarz-gelbe Koalitionsausschuss hat vor Kurzem die Absicht erklärt, ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Verlage einführen zu wollen. CDU/CSU und FDP geben vor, das Urheberrecht im Internet zu verbessern. Tatsächlich tut die schwarz-gelbe Koalition hierfür rein gar nichts. Den seit Jahren angekündigten dritten Korb einer dringend benötigten Urheberrechtsreform, der groß als „Wissenschaftskorb“ angekündigt war und tatsächliche Verbesserungen für Viele bringen könnte, schiebt sie weiter auf die lange Bank. Ob der Korb in dieser Legislaturperiode überhaupt noch kommt, ist mittlerweile mehr als fraglich. Nun wird das Leistungsschutzrecht als Heilbringer propagiert.
CDU/CSU und FDP geben vor, das Urheberrecht im Internet zu verbessern. Tatsächlich tut die schwarz-gelbe Koalition hierfür rein gar nichts. Den seit Jahren angekündigten dritten Korb einer dringend benötigten Urheberrechtsreform, der groß als Wissenschaftskorb angekündigt war und tatsächliche Verbesserungen für Viele bringen könnte, schiebt sie weiter auf die lange Bank. Ob der Korb in dieser Legislaturperiode überhaupt noch kommt, ist mittlerweile mehr als fraglich. Die schwarz-gelbe Koalition hat mit ihrem gestrigen Beschluss erneut ihre Rückwärtsgewandheit demonstriert. Statt die Verlage dabei zu unterstützen, zukunftsgewandt neue Geschäftsmodellen zu entwickeln und tatsächlich das durch Internet und Digitalisierung reformbedürftige Urheberrecht im Sinne aller Beteiligten anzugehen, tut sie das genaue Gegenteil: Sie setzt ihre bisherige Lobbypolitik fort, verteilt großzügig verfrühte Wahlkampfgeschenke und duckt sich ansonsten weg.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), hat gerade angekündigt, dass die Koalition in Kürze einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Frühwarnsystems bei Urheberrechtsverletzungen im Internet vorlegen wird. Die jüngsten Äußerungen der Union zeigen, dass die Koalition die drängenden Reformvorhaben des Urheberrechts weiter verweigert. Das ist mehr als schade. Denn: Vor dem Hintergrund einer sich durch die Digitalisierung massiv ändernden Wirklichkeit, sind konkrete Vorschläge für die Neugestaltung und den bestmöglichen Ausgleich der Interessen aller im Netz Beteiligter überfällig.
Für das Blog carta.info habe ich einen längeren Meinungsbeitrag über das Leistungsschutzrecht und eine andere, mögliche Förderung von publizistischer Vielfalt geschrieben.
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