Die Diskussion, wie es gelingt, strafbare Inhalte aus dem Internet zu entfernen haben wir in den letzten zwei Legislaturperioden, also mindestens seit 2009, äußerst intensiv geführt, leider meist im Kontext der Netzsperren-Debatte. Auch das Thema "Hate Speech" im Internet, vor allem in den sozialen Netzwerken, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Probleme sind seit langem bekannt, behoben hat die Bundesregierung sie nicht. In Kürze will Bundesjustizminister neue Vorschläge vorlegen. Letztendlich muss die Bundesregierung verstehen, dass es nicht länger tolerierbar ist, wenn sich milliardenschwere Unternehmen nicht an klare gesetzliche Regelungen halten und glauben, sich ihrer (gesetzlichen) Verantwortung auch weiterhin entziehen zu können.
Das Leistungsschutzrecht war von vornherein hochumstritten. Dass es sein formuliertes Ziel verfehlt hat, ist offensichtlich. Wie zu erwarten, hat es zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt. Der Zugang zur Informationen ist verengt und kaum ein Verlag profitiert durch finanzielle Einnahmen, geschweige denn einzelne Journalisten. Im Endeffekt nützt das vorliegende Gesetz niemanden. Die Bundesregierung kündigt seit nunmehr zwei Jahren an, das Gesetz "ergebnisoffen" evaluieren zu wollen, verweist aber gleichzeitig immer wieder darauf, dass dies heute noch nicht möglich sei. Um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, haben Tabea, Renate Künast und Konstantin eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
Der bisher nicht weiter in Erscheinung getretene, im Januar 2014 gegründete „Verein für liberale Netzpolitik“, LOAD e.V., hat uns im Vorfeld der ersten Lesung des VDS-Gesetzesentwurfs der Bundesregierung einen offenen Brief geschrieben, den Konstantin gerne beantwortet hat. Da wir derzeit ja eine durchaus kontroverse Debatte um die Positionierung verschiedener netzpolitischer Vereine in Sachen Vorratsdatenspeicherung erleben, dachten wir uns, dass sowohl der Brief als auch Konstantins Antwort auf ihn durchaus von Interesse sein könnten.
Am 25. April findet in Berlin der Grüne Länderrat statt. Der Länderrat ist das zweithöchste Organ der Grünen auf Bundesebene. Gemeinsam mit Katrin Göring-Eckardt, Konstantin von Notz und Jan Philipp Albrecht hat Malte einen Eilantrag gegen die Pläne der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verfasst. Der Antrag, den wir hier dokumentieren, findet breite Unterstützung in der gesamten Partei.
Seit wenigen Tagen ist es endgültig amtlich: Die schwarz-rote Bundesregierung setzt ihren höchst bürgerrechtsfeindlichen Kurs fort. Sie klärt nicht nur den größten Überwachungs- und Geheimdienstskandal aller Zeiten nicht auf, sie reanimiert auch den Zombie aus der sicherheitspolitischen Mottenkiste - die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Für die Heinrich-Böll-Stiftung hat Konstantin am Tag nach der Verkündung des grundrechtsgefährdenden "Kompromisses" der Minister Maas und de Maiziere einen kurzen Gastbeitrag verfasst, den wir an dieser Stelle dokumentieren.
Am gestrigen 15. April 2015 hat Bundesjustizminister Heiko Maas seine “Leitlinien” zur Entwicklung eines Gesetztes für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dies kommt einer 180 Grad Wende gleich und lässt einmal mehr generelle Zweifel am Stellenwert der Grund- und Bürgerrechte innerhalb der SPD aufkommen. In einem kurzen Beitrag nimmt Malte eine erste Kritik an den Leitlinien vor.
Die heute durch Bundesjustizminister Maas und Bundesinnenminister de Maizière vorgestellten Leitlinien für "Höchstspeicherfristen" sind nichts anderes als ein fauler Kompromiss in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament sondern auf die Müllhalde der Geschichte. Statt das endlich zu akzeptieren, setzt die schwarz-rote Bundesregierung ihren bürgerrechtsfeindlichen Kurs unbeirrt fort. Nach dem jüngsten Vorstoß Sigmar Gabriels ist der SPD-Justizminister nach wenigen Tagen umgekippt. Wir behalten uns den erneuten Gang naxch Karlsruhe explizit vor.
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