Heute ist der Welttag des Buches und des Urheberrechts. Noch nie in der Menschheitsgeschichte war die Chance auf gesellschaftlicher Teilhabe an Wissen und Kultur so groß. Noch nie war ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber, Verwerter und Nutzer so nötig wie heute. Der Status Quo des Urheberrechts ist für niemanden zufriedenstellend. Eine Reform des Urheberrechts ist daher lange überfällig. Die Bundesregierung lässt die Urheber weiter im Regen stehen. Der von ihr seit Jahren angekündigte „3. Korb“ der Urheberrechtsreform liegt weiter auf schwarz-gelber Halde. Wir Grünen sind es, die den Kreativen einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die Nutzung ihrer Inhalte ermöglichen wollen. Gleichzeitig sagen wir deutlich: Massen-Abmahnungen und Kriminalisierung von Nutzern, die Sperrung von Internetanschlüssen und weitere Bürgerrechtseinschränkungen sind mit uns nicht zu machen.
Die seit langem kontrovers geführte Debatte über die Durchsetzung von Urheberrechten in der Online-Welt hat durch ein gestriges Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg neue Nahrung erhalten. Der für die Auslegung des geltenden EU-Rechts zuständige Gerichtshof, der derzeit auch angesichts der nach wie vor im Raum stehenden Forderung, das ACTA-Abkommen hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit EU-Grundrechten überprüfen zu lassen, in aller Munde ist, hat entschieden, dass Anbieter sozialer Netzwerke nicht dazu gezwungen werden können, Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzerinnen und Nutzer mit Hilfe von Filtersystemen zu verfolgen. Das neuerliche Urteil stärkt somit den Grundrechtsschutz der Nutzerinnen und Nutzer ein weiteres Mal und stellt zudem erneut klar, dass es nicht Aufgabe der Anbieter sein kann, ihre Nutzerinnen und Nutzer sowie deren Nutzungsverhalten weitgehend zu überwachen. Ob dasjüngste Urteil des EuGH auch auf die anhaltende Diskussion um ACTA hat, beleuchten wir hier.
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