Am gestrigen Donnerstagabend standen mehrere innen- und netzpolitische Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Meine Reden zur EU-Datenschutzverordnung, der sogenannten “Wissenschaftsschranke” und dem §52a sowie zum Mikrozensusgesetz 2005 dokumentieren wir hier. Nachdem wir eben schon auf Konstantins Reden zur EU-Datenschutzverordnung und zu §52a des Urheberrechtsgesetzes hingewiesen haben, an dieser Stelle Konstantins Protokollrede zum Mikrozensusgesetz 2005. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Am gestrigen Donnerstagabend standen mehrere innen- und netzpolitische Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Konstantins Reden zur EU-Datenschutzverordnung, der sogenannten “Wissenschaftsschranke” und dem §52a sowie zum Mikrozensusgesetz 2005 dokumentieren wir hier. An dieser Stelle Konstantins Protokollrede zum § 52a des Urheberrechtsgesetzes. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freut Konstantin sich.
Am gestrigen Donnerstagabend standen mehrere innen- und netzpolitische Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Konstantins Reden zur EU-Datenschutzverordnung, der sogenannten "Wissenschaftsschranke" und dem §52a sowie dem Mikrozensusgesetz 2005 dokumentieren wir hier. Den Anfang macht Konstantins Rede zur EU-Datenschutzverordnung. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Gestern Abend beriet der Bundestag in erster Lesung zwei Initiativen, die beide das Ziel verfolgen, Betreiber von öffentlichen WLANs von der Störerhaftung auszunehmen. Ähnliche Initiativen legten vorher bereits die Justizministerkonferenz und der Bundesrat vor. Während die SPD nun einen weiteren Antrag hierzu vorlegte, machte die Fraktion Die Linke "Nägel mit Köpfen" und legte einen konkreten Gesetzesentwurf vor, der das Ziel verfolgt, das Telemediengesetz (TMG) zu ändern. Als Grüne, das könnt Ihr meiner unten stehenden Rede, die wir hier dokumentieren, entnehmen, begrüßen wir die beiden Initiativen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung, die dies bereits angekündigt hat, sich nun ebenfalls dem Problem der großen Rechtsunsicherheit bei Betreibern von WLAN-Netzwerken annimmt und behalten uns gleichzeitig vor, im Zuge der nun beginnenden parlamentarischen Beratungen noch einen eigenen konkreten Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.
Gestern beriet das Plenum des Deutschen Bundestages über einen Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Der Gesetzentwurf sieht vor, in § 13 des Telemediengesetzes (TMG) folgenden Absatz einzufügen. Durch diese Neuregelung will die SPD die Bundesregierung dazu bringen, die sogenannte E-Privacy-Richtlinie umzusetzen. An dieser Stelle dokumentieren wir meine gestrige Protokollrede zu dem Tagesordnungspunkt.
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